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HOAI: Nach der Reform ist vor der Reform

Nach der Reform ist vor der Reform: Die HOAI 2021 soll laut Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden. Im Zentrum der Reform: die Modernisierung der Leistungsbilder.

Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Reform der HOAI und die Anpassung der Leistungsbilder standen im Fokus der diesjährigen Herbsttagung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO). Der Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Ministerialdirektor Dirk Scheinemann, skizzierte in seinem Gastvortrag den Überarbeitungsbedarf der HOAI. Dieser ergebe sich insbesondere aus veränderten Anforderungen an die Planungsleistungen in Bezug auf Aspekte der Digitalisierung sowie der Nachhaltigkeit und damit auch verbunden, einem wachsenden Fokus auf das Planen und Bauen im Bestand. Der Ministerialdirektor dankte für die Vorschläge für eine HOAI 202X, die durch die Kammern und Verbände der Architekten und Ingenieure unter Koordination des AHO erarbeitet wurden. Diese Vorschläge stellen wichtige Impulse für den anstehenden Reformprozess dar, der in dieser Legislaturperiode bis 2025 abgeschlossen werden soll. Das für die HOAI federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben sich laut Scheinemann dazu entschlossen, die Struktur des Reformverfahrens zur HOAI 2013 aufzugreifen. Dem eigentlichen Verordnungsverfahren wird ein Gutachtenprozess vorangestellt, bei dem in der ersten Stufe das Bundesbauministerium gutachterliche Untersuchungen zur Aktualisierung der Leistungsbilder durchführt. Auf dieser Grundlage wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem weiteren Schritt ein Honorargutachten zur Überprüfung der Honorartafeln beauftragen.

Modernisierung der Leistungsbilder und Anpassung der Honorartafeln


Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing.Klaus-Dieter Abraham begrüßte laut einer Pressemitteilung des Ausschusses die frühzeitige Einbindung der Ingenieure und Architekten in den Reformprozess. Nach dem jahrelangen Ringen mit der EU-Kommission vor dem EuGH sei nun wieder Raum für eine Modernisierung der Leistungsbilder, aber auch zur Überprüfung und Anpassung der Honorartafeln. Abraham betonte, dass eine zeitgemäße Honorarordnung Themen wie „Digitalisierung/Building Information Modeling (BIM)“, „Nachhaltigkeit“ sowie „Planen und Bauen im Bestand“, aber auch aktuelle Rahmenbedingungen wie Probleme der Ressourcenverfügbarkeit sowie der Baupreisentwicklung beachten müsse. Auch wenn der Start zur Überarbeitung der Leistungsbilder in den Facharbeitsgruppen des Ministeriums bereits erfolgt sei, zeige sich deutlich, dass die für den komplexen Novellierungsvorgang zur Verfügung stehende Zeit äußerst knapp ist, betonte Abraham. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, die Beauftragung des Honorargutachtens frühzeitig vorzubereiten.

Zweistufige Kostenermittlung angeregt


Wichtige Denkanstöße zur Kalkulation von Planungsleistungen und zur Kostenermittlung gab Professor Hans Lechner, der mit seinem Vortrag unter dem Titel „Planer sollen für die Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen?“ insbesondere auf die Unwägbarkeiten der Kostenkalkulation eines Projektes einging, die sich erst im Laufe des Planungsfortschritts sukzessive konkretisieren. Für die anstehende Novellierung der HOAI regte Lechner an, nicht an dem starren System der Kostenberechnung in der Entwurfsplanung (Lph 3) festzuhalten, sondern zu einer zweistufigen Kostenermittlung zurückzukehren.

Was bedeutet dies für den Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht?

Für die Berufshaftpflicht haben die Reformpläne hinsichtlich der HOAI zunächst keine direkten Auswirkungen. Die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung berechnen sich in der Regel auf Grundlage der Netto-Umsatzzahlen des Vorjahres. Sollten die Honorartafeln (die ja nur noch eine unverbindliche Orientierungsempfehlung darstellen) nach oben angepasst werden und die Bauplaner dadurch tatsächlich höhere Umsätze erzielen, dann würde irgendwann womöglich der Versicherungsbeitrag steigen. Parallel dazu bedeutet eine Modernisierung bzw. Ergänzung der Leistungsbilder auch eine Erweiterung des Pflicht-Leistungskatalogs der Berufshaftpflichtversicherer. Viele Berufshaftpflichtversicherer haben diese über das bisherige Leistungsbild hinausgehenden Leistungen freilich bereits versichert; aber Bauplaner haben bisher keinen Anspruch darauf. Bei Rückfragen, wie es bei Ihrer Berufshaftpflichtversicherung aussieht, hilft die pisa Versicherungsmaker GmbH gerne weiter. Mehr unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung



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