D&O Versicherung

Zum Schutz des Privatvermögens
Versichert u. a. gegen
  • Schadensersatz­ansprüche
  • Insolvenzverschleppung
Weitere Absicherungen

Die Begrifflichkeit D&O Versicherung kommt aus den USA und steht für Directors & Officers Versicherung, zu deutsch Vorstands- und Aufsichtsrats-Haft­pflicht­ver­sicherung. Sie ist eine spezielle Form der Haft­pflicht­ver­sicherung und schützt das persönliche Vermögen von Geschäfts­führern, Vorständen, Aufsichts­räten und anderen Organen juristischer Personen, wie z.B. Vereine oder Genossen­schaften.

Darum ist eine D&O Versicherung so wichtig – Schaden­beispiele aus der Praxis

Der Geschäftsführer eines Ingenieurbüros kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuert ist. Die Gesell­schafter verlangen Schaden­sersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungs­kosten.

Der Geschäftsführer eines Baubetriebes versäumt eine Option zur Verlängerung des Pachtvertrages für das Bürogebäude zu den bisherigen Konditionen. Der Verpächter stimmt einer Verlängerung daraufhin nur unter höheren Kosten zu. Die Gesellschafter beschließen daraufhin den Geschäftsführer auf die Mehrkosten zu verklagen.

Ein Unternehmen mit zwei gleichberechtigten Geschäftsführern führt über einige Monate keine Umsatzsteuer ab. Das Unternehmen trennt sich von einem der beiden Geschäftsführer. Der weiterhin angestellte Geschäftsführer, welcher nicht für die Abführung der Steuern zuständig war, wird kurze Zeit später durch das Finanzamt persönlich für die ausstehende Umsatzsteuer in Anspruch genommen.

Diese Gefahren und Schäden sind bei einer D&O Versicherung u. a. versicherbar

  • Schadenersatzansprüche an den Manager vom eigenen Unternehmen, Finanzamt, Banken, Lieferanten oder anderen Gläubigern
  • Pflichtverletzung des Managers im Rahmen seiner Tätigkeit durch bereits leichte Fahrlässigkeit

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Häufig gestellte Fragen 

Wer kann eine D&O Versicherung abschließen?

Eine GmbH, eine GmbH & Co. KG, eine AG, ein Verein, eine Genossenschaft, ein Verband, kurz gesagt alle juristischen Personen.

Welche Unternehmen benötigen eine D&O-Versicherung und was sind die Ursachen der steigenden Notwendigkeit?

Jedes kleine, mittlere und große Unternehmen hat mit dem gestiegenen Leistungsdruck und der schärferen Auslegung von Gesetzen und Vorschriften zu kämpfen. Es kann sich heute kein Unternehmen mehr leisten, bei einem Fehler der Unternehmensleitung „ein Auge zuzudrücken“. Dies hat zu einem starken Anstieg der Anspruchsmentalität während der letzten Jahre geführt. Diese Entwicklung ist zusätzlich durch die sehr kritische Beobachtung der Manager durch die Medien und der Öffentlichkeit weiter verstärkt worden.

Wie entsteht ein Schadenfall?

Die Schlagwörter hierbei heißen „Pflichtverletzung“ und „Inanspruchnahme“. Der Manager eines Unternehmens begeht im Rahmen seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung; hierfür reicht bereits leichte Fahrlässigkeit aus. Ein daraus entstehender Vermögensschaden wird durch eine Inanspruchnahme des Managers eingeleitet. Ein zusätzliches Risiko ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung von Leitungsgremien. Das bedeutet, dass jedes Mitglied für die Pflichtverletzung eines Kollegen verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn man selbst alles richtig gemacht hat.

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