Bau­leistungs­ver­sicherung

Für den Bau­unter­nehmer und Bauherrn
Versichert u. a. gegen
  • Feuerschäden
  • Vandalismus (unbekannte Dritte)
  • ungewöhnliche Elementar­ereignisse
Weitere Absicherungen

Eine Bauleistungs­versicherung für den Bau­unter­nehmer trägt die Gefahr der unvorher­gesehenen Beschädigungen vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme durch den Bauherrn. Eine Bauleistungs­versicherung für den Bauherrn ersetzt die unvorher­gesehen entstandenen Schäden, unabhängig davon, wer sie zu verantworten hat.

Darum ist eine Bauleistungs­versicherung so wichtig – Schaden­beispiele aus der Praxis

In der Nacht nach dem Richtfest wurde der Dachstuhl eines Einfamilienhauses durch einen Orkan aus den frisch vergossenen Verankerungen gerissen. Der gesamte Dachstuhl und Teile des tragenden Mauerwerks stürzten auf das Baugrundstück. Für das Aufräumen der Baustelle, die Trümmerbeseitigung und für den Wiederaufbau von Wänden und Dachstuhl entstanden Kosten in Höhe von 12.000 €. Da bei schlüsselfertigen Gebäudeneubauten grundsätzlich auch das Bauherrenrisiko, d.h., unter anderem auch „höhere Gewalt“ mitversichert wird, konnte der Schaden problemlos reguliert werden.

Ein ungewöhnlich starkes Unwetter mit Hagelschlag war die Ursache für die Überflutung eines Kellers. Dabei ist angestautes Oberflächenwasser durch geschlossene Kellerfenster und die Kelleraußentür in den Keller gelangt. Der im Keller eingebaute Anhydritestrich quoll auf und musste herausgerissen und neu erstellt werden. Die Kosten für Abbruch, Schuttbeseitigung und Wiederherstellung des Estrichs beliefen sich auf fast 5.000 €.

Kurz vor Fertigstellung eines Einfamilienhauses drangen unbekannte Täter nach dem Aufhebeln eines Fensters in das Gebäude ein. Die Täter hatten es ausschließlich auf die bereits installierte Heizungsanlage abgesehen. Nachdem sie die Fenster im Hausanschlussraum mit Hilfe von Styroporplatten abgedunkelt hatten, demontierten die Täter fachmännisch den Heizkessel, den Wärmespeicher sowie alle zugehörigen Aggregate und transportierten die Anlagenteile ab. Die Gesamtkosten für Wiederbeschaffung und Neumontage beliefen sich auf ca. 6.000 €. Zusätzlich zu den Kosten für die erneute Montage der Heizungsanlage und für die Reparatur des Fensters fielen Trocknungskosten an, weil ausgetretenes Wasser den Estrich im Hausanschlussraum durchfeuchtet hatte. Das Diebstahlrisiko für fest installierte Gebäudebestandteile war mitversichert.

Diese Gefahren und Schäden sind bei einer Bau­leistungs­ver­sicherung u. a. versicher­bar

  • unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen (Sach­schaden)
  • Schäden durch Gewässer und / oder durch Grund­wasser, das durch Gewässer beeinflusst wird, infolge von ungewöhnlichem bzw. außer­gewöhn­lichem Hoch­wasser
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luft­fahr­zeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile

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Häufig gestellte Fragen 

Was genau kann versichert werden?

Versichert sind Baustoffe und Bauteile, Bauleistungen, Hilfsbauten (z.B. Behelfsbrücke usw.) und Bauhilfsstoffe. Für den Bauherren sind die Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben versichert. Zusätzlich lassen sich Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen, Baugrund und Bodenmassen, sowie Altbauten, solange sie nicht Bestandteil der Bauleistung sind, versichern.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Ein Hausbau birgt nicht nur Risiken für den Bauherren selbst, denn Sie tragen z.B. auch die Verantwortung dafür, Ihre Baustelle ausreichend zu schützen und dies zu überwachen. Übersehen Sie eine mögliche Gefahrenstelle und kommt dadurch jemand zu Schaden, so haften Sie als Bauherr in unbegrenzter Höhe. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Ausgleich berechtigter Ansprüche sorgt die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Auch nach der Fertigstellung Ihres Hauses ist ein umfassender Versicherungsschutz notwendig. Der Abschluss einer Wohngebäude- und Hausratversicherung ist zu empfehlen.

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