Jedes Unternehmen erwartet höchste Qualität bei der Absicherung. Und diese Qualität bieten wir Ihnen von Anfang an. Als inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure, Projektsteuerer, Generalplaner und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche, stehen wir für Kompetenz und Nähe.
Wir finden für Sie genau die Versicherungslösungen, die exakt zu Ihren gegebenen Umständen passen und den benötigten Anforderungen entsprechen. Unser hervorragender Kundenservice steht Ihnen dabei in allen Versicherungsfragen stets kompetent zur Seite – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die wichtigste Versicherung als Jahres- oder Objektvertrag (national oder international)
Zur Absicherung des Privatvermögens der Organe von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Effektiver Schutz vor Cyber-Attacken und Schadenersatzansprüchen von Dritten, auch im Zusammenhang mit Datenschutz
Für eine sorgenfreie Zukunft von Inhaber, Geschäftsführern, Vorständen und Mitarbeitern
Die seit einigen Monaten stetig steigende Inflation dürfte bald auch Auswirkungen auf bestehende und neue Verträge der Berufshaftpflichtversicherung von Bauplaner:innen haben. Es geht um angemessene Deckungssummen sowie um steigende Versicherungsprämien.
Die seit einigen Monaten stetig steigende Inflation dürfte bald auch Auswirkungen auf bestehende und neue Verträge der Berufshaftpflichtversicherung von Bauplaner:innen haben. Es geht um angemessene Deckungssummen sowie um steigende Versicherungsprämien.
Kriegsausschluss in der Cyber-Versicherung: Sind Cyber-Attacken russischer Hacker auf deutsche Bauplanungsbüros im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine versichert? Die pisa Versicherungsmakler GmbH bringt Licht ins Dunkel.
Kriegsausschluss in der Cyber-Versicherung: Sind Cyber-Attacken russischer Hacker auf deutsche Bauplanungsbüros im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine versichert? Die pisa Versicherungsmakler GmbH bringt Licht ins Dunkel.
Nützliches Tool für Bauplaner:innen im Zusammenhang mit der Beratung von Bauherr:innen: Der Naturgefahren-Check des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. informiert über Unwetter-Schäden und -risiken vor deren Haustür.
Nützliches Tool für Bauplaner:innen im Zusammenhang mit der Beratung von Bauherr:innen: Der Naturgefahren-Check des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. informiert über Unwetter-Schäden und -risiken vor deren Haustür.
Ein Rechtsstreit muss nicht immer vor Gericht enden. Eine telefonische Mediation führt in vielen Fällen zur außergerichtlichen Einigung. Aber wie läuft die telefonische Mediation ab? Welche Vorteile bietet sie? Die pisa Versicherungsmakler GmbH informiert.
Ein Rechtsstreit muss nicht immer vor Gericht enden. Eine telefonische Mediation führt in vielen Fällen zur außergerichtlichen Einigung. Aber wie läuft die telefonische Mediation ab? Welche Vorteile bietet sie? Die pisa Versicherungsmakler GmbH informiert.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1. Januar 2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen weiterhin angewendet werden können. Der Bundesgerichtshof folgt diesem Urteil.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1. Januar 2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen weiterhin angewendet werden können. Der Bundesgerichtshof folgt diesem Urteil.
Inhaber:innen von Bauplanungsbüros sowie selbstständige Bauplaner:innen haften für ihre Fehler. Aber was ist mit festangestellten Bauplaner:innen? Wie verhält es sich mit freien Mitarbeiter:innen? Die pisa Versicherungsmakler GmbH informiert.
Inhaber:innen von Bauplanungsbüros sowie selbstständige Bauplaner:innen haften für ihre Fehler. Aber was ist mit festangestellten Bauplaner:innen? Wie verhält es sich mit freien Mitarbeiter:innen? Die pisa Versicherungsmakler GmbH informiert.
Bauplaner:innen haften unter Umständen für das Verhalten Dritter: für andere Baubeteiligte (v.a. aufgrund von vernachlässigten Koordinations- und Überwachungspflichten der Bauplaner:innen) aber auch durch Embargos/Sanktionen (z.B. aktuell Russland).
Bauplaner:innen haften unter Umständen für das Verhalten Dritter: für andere Baubeteiligte (v.a. aufgrund von vernachlässigten Koordinations- und Überwachungspflichten der Bauplaner:innen) aber auch durch Embargos/Sanktionen (z.B. aktuell Russland).
Was sind eigentlich „Sowieso-Kosten“? Sind diese über die Berufshaftpflichtversicherung von Bauplaner:innen abgedeckt? Kann ich unberechtigte „Sowieso-Kosten“ abwehren? Die pisa Versicherungsmakler GmbH informiert.
Was sind eigentlich „Sowieso-Kosten“? Sind diese über die Berufshaftpflichtversicherung von Bauplaner:innen abgedeckt? Kann ich unberechtigte „Sowieso-Kosten“ abwehren? Die pisa Versicherungsmakler GmbH informiert.
Ein Architekt aus Haigerloch, ein Bauingenieur aus Italien und der größte unter den Baumeistern: eine Bla-Bla-Ostergeschichte der pisa Versicherungsmakler GmbH mit Eggs Benedict, Herrgottsbescheißerle, Granatsplittern und der Hoffnung auf Frieden
Ein Architekt aus Haigerloch, ein Bauingenieur aus Italien und der größte unter den Baumeistern: eine Bla-Bla-Ostergeschichte der pisa Versicherungsmakler GmbH mit Eggs Benedict, Herrgottsbescheißerle, Granatsplittern und der Hoffnung auf Frieden
Der VHV-Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 macht deutlich: Auf die Qualität der Bauplanung kommt es an. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche hat den VHV-Bericht ausgewertet.
Der VHV-Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 macht deutlich: Auf die Qualität der Bauplanung kommt es an. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche hat den VHV-Bericht ausgewertet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Hintergrund des Krieges Russlands in der Ukraine deutsche Unternehmen vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers „Kaspersky". Befürchtet wird ein IT-Angriff.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Hintergrund des Krieges Russlands in der Ukraine deutsche Unternehmen vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers „Kaspersky". Befürchtet wird ein IT-Angriff.
Welche Auswirkungen hat der Krieg Russlands in der Ukraine auf die persönliche Haftung von Geschäftsführer:innen deutscher Bauplanungsbüros? Was ist mit der Embargoklausel? Mit den lokalen Policen für russische Tochterunternehmen deutscher Bauplanungsbüros?
Welche Auswirkungen hat der Krieg Russlands in der Ukraine auf die persönliche Haftung von Geschäftsführer:innen deutscher Bauplanungsbüros? Was ist mit der Embargoklausel? Mit den lokalen Policen für russische Tochterunternehmen deutscher Bauplanungsbüros?
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-RKKU-0DGQ2-59.
Zuständige Erlaubnisbehörde ist die:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Tel.: 089 5116-0, Fax: 089 5116-1306
E-Mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin
Telefon (0180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Das Register ist außerdem im Internet einsehbar unter:
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Artikel 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung):
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
info@pisa-versicherungsmakler.de
Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
E-Mail: beschwerde@pisa-versicherungsmakler.de
Telefon: +49 (0)8192 27699-00
Berufsrechtliche Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.