Jedes Unternehmen erwartet höchste Qualität bei der Absicherung. Und diese Qualität bieten wir Ihnen von Anfang an. Als inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure, Projektsteuerer, Generalplaner und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche, stehen wir für Kompetenz und Nähe.
Wir finden für Sie genau die Versicherungslösungen, die exakt zu Ihren gegebenen Umständen passen und den benötigten Anforderungen entsprechen. Unser hervorragender Kundenservice steht Ihnen dabei in allen Versicherungsfragen stets kompetent zur Seite – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die wichtigste Versicherung als Jahres- oder Objektvertrag (national oder international)
Zur Absicherung des Privatvermögens der Organe von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Effektiver Schutz vor Cyber-Attacken und Schadenersatzansprüchen von Dritten, auch im Zusammenhang mit Datenschutz
Für eine sorgenfreie Zukunft von Inhaber, Geschäftsführern, Vorständen und Mitarbeitern
Liebe Kunden, Geschäftspartner und Freunde, wir wünschen Ihnen frohe und gesunde Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Spaß beim Lesen unseres aktuellen Newsletters.
Liebe Kunden, Geschäftspartner und Freunde, wir wünschen Ihnen frohe und gesunde Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Spaß beim Lesen unseres aktuellen Newsletters.
Mit der Corona-Pandemie steigt in Deutschland die Gefahr von Cybercrime. Ursache ist nicht nur der verstärkte Einsatz Berufstätiger im Homeoffice, sondern auch eine zunehmende Cyber-Kriminialität. Die Cyber-Versicherung schützt vor den finanziellen Risiken.
Mit der Corona-Pandemie steigt in Deutschland die Gefahr von Cybercrime. Ursache ist nicht nur der verstärkte Einsatz Berufstätiger im Homeoffice, sondern auch eine zunehmende Cyber-Kriminialität. Die Cyber-Versicherung schützt vor den finanziellen Risiken.
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) tritt zum 1. Februar in Kraft. Insbesondere Vermessungsingenieure müssen beim Einmessen eines Wohngebäudes ins Grundstück das geänderte, vielfältigere Abstandsflächenrecht berücksichtigen.
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) tritt zum 1. Februar in Kraft. Insbesondere Vermessungsingenieure müssen beim Einmessen eines Wohngebäudes ins Grundstück das geänderte, vielfältigere Abstandsflächenrecht berücksichtigen.
Die EU-Kommission hat heute die Initiative zum „New European Bauhaus“ gestartet. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler begleitet Architekten, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner bei diesem Weg.
Die EU-Kommission hat heute die Initiative zum „New European Bauhaus“ gestartet. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler begleitet Architekten, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner bei diesem Weg.
Die Impfung ist hoffentlich einer der entscheidenden Bausteine zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Doch wie sieht es aus, wenn die Impfung zu dauerhaften physischen Beeinträchtigungen führt? Greift dann die Gruppen-Unfallversicherung?
Die Impfung ist hoffentlich einer der entscheidenden Bausteine zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Doch wie sieht es aus, wenn die Impfung zu dauerhaften physischen Beeinträchtigungen führt? Greift dann die Gruppen-Unfallversicherung?
Trotz Einhaltung sämtlicher Hygiene-Maßnahmen lässt es sich nicht hundertprozentig ausschließen, dass die auf einer Baustelle Tätigen mit dem Corona-Virus infiziert werden. Unter Umständen kann dies als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit eingestuft werden.
Trotz Einhaltung sämtlicher Hygiene-Maßnahmen lässt es sich nicht hundertprozentig ausschließen, dass die auf einer Baustelle Tätigen mit dem Corona-Virus infiziert werden. Unter Umständen kann dies als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit eingestuft werden.
Wer haftet für Unfälle auf der Baustelle? Wann und wie ist ein Architekt, Beratender Ingenieur oder sonstiger Bauplaner in seiner Funktion als Bauüberwacher gemäß Leistungsphase 8 der HOAI 2021 involviert?
Wer haftet für Unfälle auf der Baustelle? Wann und wie ist ein Architekt, Beratender Ingenieur oder sonstiger Bauplaner in seiner Funktion als Bauüberwacher gemäß Leistungsphase 8 der HOAI 2021 involviert?
Die Weltleitmesse für Architektur, Baumaterialien und Bausysteme, die „BAU“ in München, findet bedingt durch die Corona-Pandemie heuer ausschließlich digital statt. Die dreitägige „BAU ONLINE“ startet morgen, Mittwoch, 13. Januar, mit mehr als 230 Ausstellern.
Die Weltleitmesse für Architektur, Baumaterialien und Bausysteme, die „BAU“ in München, findet bedingt durch die Corona-Pandemie heuer ausschließlich digital statt. Die dreitägige „BAU ONLINE“ startet morgen, Mittwoch, 13. Januar, mit mehr als 230 Ausstellern.
Wichtig für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner mit geleasten Fahrzeugen: Bei einer Vollkasko-Kfz-Versicherung steht dem Leasingnehmer die Neuwert-Entschädigung zu -- so ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes.
Wichtig für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner mit geleasten Fahrzeugen: Bei einer Vollkasko-Kfz-Versicherung steht dem Leasingnehmer die Neuwert-Entschädigung zu -- so ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes.
Mit der seit 1. Januar 2021 geltenden neuen HOAI 2021 sind zusätzliche Informations- und Hinweispflichten für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche verbunden.
Mit der seit 1. Januar 2021 geltenden neuen HOAI 2021 sind zusätzliche Informations- und Hinweispflichten für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche verbunden.
Das neue Jahr 2021 bringt hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der gesetzlichen Unfallversicherung einige neue Regelungen für Unternehmen und Beschäftigte der Bauplanungs- und Baubranche mit sich.
Das neue Jahr 2021 bringt hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der gesetzlichen Unfallversicherung einige neue Regelungen für Unternehmen und Beschäftigte der Bauplanungs- und Baubranche mit sich.
Damit auch am Heiligedreikönigstag der Haussegen nicht schief hängt …
Damit auch am Heiligedreikönigstag der Haussegen nicht schief hängt …
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-RKKU-0DGQ2-59.
Zuständige Erlaubnisbehörde ist die:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Tel.: 089 5116-0, Fax: 089 5116-1306
E-Mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin
Telefon (0180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Das Register ist außerdem im Internet einsehbar unter:
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
info@pisa-versicherungsmakler.de
Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
E-Mail: beschwerde@pisa-versicherungsmakler.de
Telefon: +49 (0)8192 27699-00
Berufsrechtliche Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.