Jedes Unternehmen erwartet höchste Qualität bei der Absicherung. Und diese Qualität bieten wir Ihnen von Anfang an. Als inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure, Projektsteuerer, Generalplaner und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche, stehen wir für Kompetenz und Nähe.
Wir finden für Sie genau die Versicherungslösungen, die exakt zu Ihren gegebenen Umständen passen und den benötigten Anforderungen entsprechen. Unser hervorragender Kundenservice steht Ihnen dabei in allen Versicherungsfragen stets kompetent zur Seite – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die wichtigste Versicherung als Jahres- oder Objektvertrag (national oder international)
Zur Absicherung des Privatvermögens der Organe von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Effektiver Schutz vor Cyber-Attacken und Schadenersatzansprüchen von Dritten, auch im Zusammenhang mit Datenschutz
Für eine sorgenfreie Zukunft von Inhaber, Geschäftsführern, Vorständen und Mitarbeitern
Am heutigen Geburtstag Leonardo da Vincis ( u.a. Architekt & Bauingenieur) erscheint die neueste Ausgabe von pisa aktuell. Unser Newsletter ist gespickt mit wichtigen Infos für Architekten, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure und andere Bauplaner.
Am heutigen Geburtstag Leonardo da Vincis ( u.a. Architekt & Bauingenieur) erscheint die neueste Ausgabe von pisa aktuell. Unser Newsletter ist gespickt mit wichtigen Infos für Architekten, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure und andere Bauplaner.
Auch wenn der Weg von und zur Arbeit von einem dritten Ort (Freunde oder Verwandte) seit einem Urteil des Bundessozialgerichts neuerdings auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist, so empfiehlt sich eine (private) Gruppen-Unfallversicherung.
Auch wenn der Weg von und zur Arbeit von einem dritten Ort (Freunde oder Verwandte) seit einem Urteil des Bundessozialgerichts neuerdings auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist, so empfiehlt sich eine (private) Gruppen-Unfallversicherung.
Auch wenn viele Architekten, Beratende Ingenieure, Bauingenieure, Vermessungsingenieure und andere Bauplaner in jüngster Vergangenheit kräftig in Cyber-Sicherheit investiert haben, bleibt die Gefahr von Cybercrime vor allem im Homeoffice außergewöhnlich hoch.
Auch wenn viele Architekten, Beratende Ingenieure, Bauingenieure, Vermessungsingenieure und andere Bauplaner in jüngster Vergangenheit kräftig in Cyber-Sicherheit investiert haben, bleibt die Gefahr von Cybercrime vor allem im Homeoffice außergewöhnlich hoch.
Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Mietwagen, wenn das neue Fahrzeug schon vor dem Verkehrsunfall mit Totalschadenfolge des alten Fahrzeugs bestellt war.
Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Mietwagen, wenn das neue Fahrzeug schon vor dem Verkehrsunfall mit Totalschadenfolge des alten Fahrzeugs bestellt war.
Ändern sich technische Vorschriften oder anerkannte Regeln der Technik zwischen Vertragsschluss und Abnahme, hat der Architekt, Beratende Ingenieur, Bauingenieur oder sonstige Bauplaner seine Planung darauf auszurichten und den Bauherrn zu informieren.
Ändern sich technische Vorschriften oder anerkannte Regeln der Technik zwischen Vertragsschluss und Abnahme, hat der Architekt, Beratende Ingenieur, Bauingenieur oder sonstige Bauplaner seine Planung darauf auszurichten und den Bauherrn zu informieren.
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und umfassenden Ausführungsplanung durch den beauftragten Architekten, Beratenden Ingenieur oder sonstigen Bauplaner.
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und umfassenden Ausführungsplanung durch den beauftragten Architekten, Beratenden Ingenieur oder sonstigen Bauplaner.
Die einheitliche Verwendung von Begriffen hat gerade bei neuen Techniken/Methoden/Prozessen hohen Stellenwert, so auch bei Building Information Modeling (BIM). Der VDI hat jetzt seine BIM-Richtlinie mit standardisierten Begriffen als Entwurf weiterentwickelt.
Die einheitliche Verwendung von Begriffen hat gerade bei neuen Techniken/Methoden/Prozessen hohen Stellenwert, so auch bei Building Information Modeling (BIM). Der VDI hat jetzt seine BIM-Richtlinie mit standardisierten Begriffen als Entwurf weiterentwickelt.
Die Bundesarchitektenkammer ist offizieller Partner des „Neuen Europäischen Bauhauses" („New European Bauhaus").
Die Bundesarchitektenkammer ist offizieller Partner des „Neuen Europäischen Bauhauses" („New European Bauhaus").
Verlangt ein Auftraggeber bei der Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung im Rahmen eines Bebauungsplans von den Bietern Überlegungen zur Realisierung des Objekts, ist dies laut OLG Rostock noch kein separat zu vergütender Lösungsvorschlag.
Verlangt ein Auftraggeber bei der Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung im Rahmen eines Bebauungsplans von den Bietern Überlegungen zur Realisierung des Objekts, ist dies laut OLG Rostock noch kein separat zu vergütender Lösungsvorschlag.
Wird ein Architekt / Beratender Ingenieur mit der Bestandsaufnahme eines aus Grund und aufstehender Altbebauung bestehenden Areals beauftragt, stellt laut OLG Frankfurt/Main das Gutachten keine Werk-, sondern eine Dienstleistung dar (kürzere Verjährungsfrist).
Wird ein Architekt / Beratender Ingenieur mit der Bestandsaufnahme eines aus Grund und aufstehender Altbebauung bestehenden Areals beauftragt, stellt laut OLG Frankfurt/Main das Gutachten keine Werk-, sondern eine Dienstleistung dar (kürzere Verjährungsfrist).
Wenn Sie als Architekt, Beratender Ingenieur oder sonstiger Bauplaner vermuten, dass Sie selbst einen Mangel verursacht haben, sollten Sie das nicht verheimlichen. Die unangenehme Folge könnte ein Schadensersatzanspruch sein, so das OLG Brandenburg.
Wenn Sie als Architekt, Beratender Ingenieur oder sonstiger Bauplaner vermuten, dass Sie selbst einen Mangel verursacht haben, sollten Sie das nicht verheimlichen. Die unangenehme Folge könnte ein Schadensersatzanspruch sein, so das OLG Brandenburg.
Der Europäische Gerichtshof verhandelt am 5. Mai über Aufstockungsklagen von Architekten und Beratenden Ingenieuren aus Zeiten der alten HOAI 2013. Der Verband Beratender Ingenieure sieht unterdessen die Honorarempfehlungen der HOAI 2021 als zu niedrig an.
Der Europäische Gerichtshof verhandelt am 5. Mai über Aufstockungsklagen von Architekten und Beratenden Ingenieuren aus Zeiten der alten HOAI 2013. Der Verband Beratender Ingenieure sieht unterdessen die Honorarempfehlungen der HOAI 2021 als zu niedrig an.
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-RKKU-0DGQ2-59.
Zuständige Erlaubnisbehörde ist die:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Tel.: 089 5116-0, Fax: 089 5116-1306
E-Mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin
Telefon (0180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Das Register ist außerdem im Internet einsehbar unter:
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Artikel 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung):
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
info@pisa-versicherungsmakler.de
Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
E-Mail: beschwerde@pisa-versicherungsmakler.de
Telefon: +49 (0)8192 27699-00
Berufsrechtliche Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.