Jedes Unternehmen erwartet höchste Qualität bei der Absicherung. Und diese Qualität bieten wir Ihnen von Anfang an. Als inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure, Projektsteuerer, Generalplaner und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche, stehen wir für Kompetenz und Nähe.
Wir finden für Sie genau die Versicherungslösungen, die exakt zu Ihren gegebenen Umständen passen und den benötigten Anforderungen entsprechen. Unser hervorragender Kundenservice steht Ihnen dabei in allen Versicherungsfragen stets kompetent zur Seite – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die wichtigste Versicherung als Jahres- oder Objektvertrag (national oder international)
Zur Absicherung des Privatvermögens der Organe von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Effektiver Schutz vor Cyber-Attacken und Schadenersatzansprüchen von Dritten, auch im Zusammenhang mit Datenschutz
Für eine sorgenfreie Zukunft von Inhaber, Geschäftsführern, Vorständen und Mitarbeitern
Kriegsausschluss in der Cyber-Versicherung: Sind Cyber-Attacken russischer Hacker auf deutsche Bauplanungsbüros im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine versichert? Die pisa Versicherungsmakler GmbH bringt Licht ins Dunkel.
Kriegsausschluss in der Cyber-Versicherung: Sind Cyber-Attacken russischer Hacker auf deutsche Bauplanungsbüros im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine versichert? Die pisa Versicherungsmakler GmbH bringt Licht ins Dunkel.
Ein Architekt aus Haigerloch, ein Bauingenieur aus Italien und der größte unter den Baumeistern: eine Bla-Bla-Ostergeschichte der pisa Versicherungsmakler GmbH mit Eggs Benedict, Herrgottsbescheißerle, Granatsplittern und der Hoffnung auf Frieden
Ein Architekt aus Haigerloch, ein Bauingenieur aus Italien und der größte unter den Baumeistern: eine Bla-Bla-Ostergeschichte der pisa Versicherungsmakler GmbH mit Eggs Benedict, Herrgottsbescheißerle, Granatsplittern und der Hoffnung auf Frieden
Der VHV-Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 macht deutlich: Auf die Qualität der Bauplanung kommt es an. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche hat den VHV-Bericht ausgewertet.
Der VHV-Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 macht deutlich: Auf die Qualität der Bauplanung kommt es an. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche hat den VHV-Bericht ausgewertet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Hintergrund des Krieges Russlands in der Ukraine deutsche Unternehmen vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers „Kaspersky". Befürchtet wird ein IT-Angriff.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Hintergrund des Krieges Russlands in der Ukraine deutsche Unternehmen vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers „Kaspersky". Befürchtet wird ein IT-Angriff.
Welche Auswirkungen hat der Krieg Russlands in der Ukraine auf die persönliche Haftung von Geschäftsführer:innen deutscher Bauplanungsbüros? Was ist mit der Embargoklausel? Mit den lokalen Policen für russische Tochterunternehmen deutscher Bauplanungsbüros?
Welche Auswirkungen hat der Krieg Russlands in der Ukraine auf die persönliche Haftung von Geschäftsführer:innen deutscher Bauplanungsbüros? Was ist mit der Embargoklausel? Mit den lokalen Policen für russische Tochterunternehmen deutscher Bauplanungsbüros?
Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das Bundesklimaschutzgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Dies hat Auswirkungen auf die Bauplanungsbranche. Welche? Rittershaus Rechtsanwälte Steuerberater PartmbH bieten hierzu am 29. März ein Webinar.
Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das Bundesklimaschutzgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Dies hat Auswirkungen auf die Bauplanungsbranche. Welche? Rittershaus Rechtsanwälte Steuerberater PartmbH bieten hierzu am 29. März ein Webinar.
Bitte beachten: Bereits ab 31. März müssen AGs, im Laufe des weiteren Jahres alle anderen eingetragenen Personengesellschaften – also auch Bauplanungsbüros – aktiv ihre wirtschaftlich Berechtigten in Transparenzregister eintragen. Ansonsten drohen Bußgelder.
Bitte beachten: Bereits ab 31. März müssen AGs, im Laufe des weiteren Jahres alle anderen eingetragenen Personengesellschaften – also auch Bauplanungsbüros – aktiv ihre wirtschaftlich Berechtigten in Transparenzregister eintragen. Ansonsten drohen Bußgelder.
Nach Cyber-Vorfällen: Droht eine Klagewelle auf Schmerzensgeld wegen Ansprüchen aus Artikel 82 DSGVO? Sind derartige Ansprüche versichert? In der Cyber-Versicherung? In der D&O-Versicherung? Die pisa Versicherungsmakler GmbH gibt im Folgenden Antworten.
Nach Cyber-Vorfällen: Droht eine Klagewelle auf Schmerzensgeld wegen Ansprüchen aus Artikel 82 DSGVO? Sind derartige Ansprüche versichert? In der Cyber-Versicherung? In der D&O-Versicherung? Die pisa Versicherungsmakler GmbH gibt im Folgenden Antworten.
Bekanntlich ist eine Krise auch immer eine Chance. In den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie hatten wir alle genügend Anlass, über diese Weisheit nachzudenken. Wir von der pisa Versicherungsmakler GmbH sind zu dem Schluss gekommen: Es stimmt!
Bekanntlich ist eine Krise auch immer eine Chance. In den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie hatten wir alle genügend Anlass, über diese Weisheit nachzudenken. Wir von der pisa Versicherungsmakler GmbH sind zu dem Schluss gekommen: Es stimmt!
Tipp für Architekt:innen, (Bau-) Ingenieur:innen, Beratende Ingenieur:innen und sonstige Bauplaner:innen: Was gilt es bei nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung zu beachten?
Tipp für Architekt:innen, (Bau-) Ingenieur:innen, Beratende Ingenieur:innen und sonstige Bauplaner:innen: Was gilt es bei nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung zu beachten?
Zum 1. Januar 2022 ändert sich in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für vor dem 1. Januar 2019 geschlossene Verträge Grundlegendes. Der Arbeitgeber muss dann einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts dazugeben.
Zum 1. Januar 2022 ändert sich in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für vor dem 1. Januar 2019 geschlossene Verträge Grundlegendes. Der Arbeitgeber muss dann einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts dazugeben.
Immer mehr Menschen sind gegen Corona geimpft bzw. geboostert. Eine Impfpflicht soll kommen. Die Zahl der Impfschäden ist bislang – zum Glück – sehr gering. Eine Unfallversicherung kann im Falle eines Falles die finanziellen Folgen eines Impfschadens abfedern.
Immer mehr Menschen sind gegen Corona geimpft bzw. geboostert. Eine Impfpflicht soll kommen. Die Zahl der Impfschäden ist bislang – zum Glück – sehr gering. Eine Unfallversicherung kann im Falle eines Falles die finanziellen Folgen eines Impfschadens abfedern.
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-RKKU-0DGQ2-59.
Zuständige Erlaubnisbehörde ist die:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Tel.: 089 5116-0, Fax: 089 5116-1306
E-Mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin
Telefon (0180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Das Register ist außerdem im Internet einsehbar unter:
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Artikel 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung):
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
info@pisa-versicherungsmakler.de
Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
E-Mail: beschwerde@pisa-versicherungsmakler.de
Telefon: +49 (0)8192 27699-00
Berufsrechtliche Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.