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(Corona-) Impfschäden: Gruppen-Unfallversicherung leistet

Immer mehr Menschen sind bzw. werden gegen Corona geimpft. Inzwischen kann sich in Deutschland jeder gegen Corona impfen lassen. Doch was passiert eigentlich, wenn dabei etwas schiefgeht? Auch wenn Impfschäden zum Glück sehr selten sind: Im Falle eines Falles kann eine „gute“ Gruppen-Unfallversicherung, wie sie die pisa Versicherungsmakler GmbH speziell für Architekten, Beratende Ingenieure, Bauingenieure, Vermessungsingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche mit einem Versicherer ausgehandelt hat, die finanziellen Folgen eines Corona-Impfschadens für Sie als Inhaber/Geschäftsführer gleichermaßen wie für Ihr gesamtes Mitarbeiter-Team abfedern.

Die Impfungen gelten nach wie vor als stärkstes Werkzeug gegen die Corona-Pandemie. Deshalb hat auch Deutschland den „Impfturbo“ gezündet und inzwischen auch die Priorisierung fallen gelassen. Klar ist bereits: Ab Herbst müssen die Folgeimpfungen starten. Es werden also auch in den kommenden Monaten viele Menschen geimpft werden. Wie bei jeder anderen Impfung auch, kann es auch bei der Corona-Impfung zu Impfreaktionen und anderen Nebenwirkungen kommen. Typische Beschwerden sind Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sind möglich. In der Regel klingen solche Impfreaktionen aber nach wenigen Tagen wieder ab. Schwerwiegendere Komplikationen (zum Beispiel Hirnvenenthrombosen) sind eher selten, doch ganz auszuschließen sind sie nicht. Wird dann eine ärztliche Behandlung notwendig, tragen hierfür die Krankenkassen die Kosten – egal, ob der Betroffene gesetzlich oder privat versichert ist. Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten die gleichen Spielregeln wie bei jeder anderen Erkrankung auch. Wenn Versicherte infolge eines Impfschadens nicht mehr arbeiten können, erhalten sie unter Umständen eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe reicht aber meist nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Die finanzielle Lücke kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließen. Entgegen anderslautender Gerüchte leistet die auch bei Corona uneingeschränkt.

Bei schweren Impfschäden: Staat hilft mit Sachleistungen

Wenn wie bei Corona eine Impfung öffentlich empfohlen wird und es zu einer schweren Erkrankung mit Folgekosten kommt, haftet der Staat dafür. Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) heißt es hierzu: „Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag (!) Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.“ Dies ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausdrücklich geregelt. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland. Das heißt: Wer eine Impf-Schädigung erleidet, dem steht ein Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu: Kranken- und Heilbehandlung sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Hilfsmittel – jedoch ausschließlich als „Sachleistung“ gemäß Gesetzeskatalog. Lediglich Beschädigtenrente, Pflegezulage, Bestattungsgeld bzw. Sterbegeld und Hinterbliebenenrente werden bar ausbezahlt.
Bei schweren Impfschäden: Private Gruppen-Unfallversicherung leistet mit Geld
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer (privaten) Gruppen-Unfallversicherung, die (Corona-) Impfschäden mit einschließt. Diese leistet bei einem (Corona-) Impfschaden immer, auch zusätzlich zu den Leistungen gemäß Bundesversorgungsgesetz, und zwar nie (!) als Sachleistung, sondern stets mit Geld. Weiterer Vorteil: Man kann bei Vertragsabschluss (oder auch noch später) selbst festlegen, in welcher Höhe man welche Leistung im Falle eines Falles haben möchte. Man ist selbst „Herr des Verfahrens“, eben nicht auf Staat und Bürokratie angewiesen.

Nicht jede private Gruppen-Unfallversicherung leistet bei (Corona-) Impfschäden

In der gesetzlichen wie in den meisten privaten Unfallversicherungen sind (Corona-) Impfschäden standardmäßig nicht mitversichert. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure, Bauingenieure, Vermessungsingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche hat jedoch eine maßgeschneiderte Gruppen-Unfallversicherung mit einem Versicherer ausgehandelt, die auch die finanziellen Folgen eines (Corona-) Impfschadens abfedert.  Als Impfschaden gilt dabei eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. Der Impfschaden muss frühestens einen Monat nach Beginn oder spätestens einen Monat nach Erlöschen des Versicherungsvertrags erstmalig ärztlich festgestellt werden. Diese ärztliche Feststellung gilt als Unfalltag.

Sichern Sie sich und ihr Mitarbeiter-Team gegen die (finanziellen Folgen) eines Unfalls ab

Auch abseits der (Corona-) Impfschäden bietet die Gruppen-Unfallversicherung der pisa Versicherungsmakler GmbH einige herausstreichende Merkmale. Über eine Gruppen-Unfallversicherung kann der Inhaber eines Architektur-, Ingenieur-, Vermessungs- oder sonstigen Bauplanungsbüros sich selbst und sein ganzes Team noch besser gegen die (finanziellen) Folgen eines Unfalls absichern und damit auch einen aktiven Beitrag zu einem guten Arbeitsklima leisten: ein zufriedeneres Mitarbeiter-Team sowie ein Pluspunkt bei der Gewinnung neuer Team-Mitglieder. Doch was ist ein Unfall überhaupt? Ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem Sie oder jemand aus ihrem Team unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung bzw. einen Körperschaden erleiden.
Gesetzliche Unfallversicherung zahlt erst bei mindestens 20 Prozent Erwerbsminderung
Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Häufig wird diskutiert, ob neben dem direkten Weg zum Arbeitsplatz kurze Abstecher wie zum Beispiel zum Bäcker, um sich eine Frühstückssemmel zu holen, oder zum Kindergarten bzw. zur Schule, um dort das Kind/die Kinder abzuliefern, mitversichert sind.

Private Gruppen-Unfallversicherung leistet bereits ab 1 Prozent lnvaliditätsgrad

In Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet die Gruppen-Unfallversicherung Schutz Ihnen und Ihrem Team nicht nur bei Arbeits- und Wegeunfällen und im Homeoffice, sondern auch bei Unfällen im Privatbereich – und zwar weltweit und rund um die Uhr. Weiterer wichtiger Pluspunkt: Anspruch auf Leistung bei Invalidität besteht bereits ab einem lnvaliditätsgrad von 1 % (!) entsprechend der Höhe des berechneten lnvaliditätsgrades. Sie und Ihr Team sind ungeachtet einer Schuldfrage versichert gegen akute (Beispiel: Knochenbruch) und längerfristige (Beispiel: bleibende motorische Einschränkung des Schultergelenks) Folgen eines Unfalls (leichte Invalidität, schwere Invalidität) sowie im Todesfall. Als Unfall gilt hierbei auch, wenn durch eigene erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird bzw. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule durch eigene erhöhte Kraftanstrengung gezerrt werden oder gar zerreißen (kein Meniskus, keine Bandscheibe). Auch Bauch- und Unterleibsbrüche, die durch eigene erhöhte Kraftanstrengung hervorgerufen werden, gelten hierbei als Unfall.

Keine Gesundheitsfragen

Der erste große Vorteil: Es gibt bei bestimmten, fest vereinbarten Versicherungssummen und bei klar definierten, versicherten Personengruppen keine Gesundheitsfragen.

Gruppe gilt ab einer Person

Der zweite große Vorteil: Als Gruppe gilt man hierbei bereits ab einer Person. Weitere Pluspunkte: verlängerte Fristen im Invaliditätsfall, verbesserte Kumulklauseln und eine Mehrleistung ab 70 % Invaliditätsgrad.

Unfall durch Eigenbewegung und bei grober Fahrlässigkeit

Ein echtes Highlight: Geleistet wird auch bei einem Unfall durch Eigenbewegung.

Eine Leistung erfolgt zum Beispiel auch bei …

… Wundinfektion als Folge eines Insektenstiches/-bisses
… FSME oder Borreliose in Folge eines Zeckenbisses
… unmittelbare Gesundheitsschäden durch eine Vergiftung
… Gesundheitsschäden durch eigene grobe Fahrlässigkeit
… Gesundheitsschäden durch Entführung/Geiselnahme/Piraterie
… Tauchunfällen (Ersticken/Ertrinken/tauchtypische Körperschäden)

Ergänzte bzw. verbesserte Gliedertaxe

Es gilt eine gegenüber den allgemeinen Bedingungen ergänzte bzw. verbesserte Gliedertaxe:
Leistung bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit ...
... eines Armes 100% (statt maximal 70%)
... einer Hand 100% (statt 55%)
... eines Daumens 30% (statt 20%)
... eines Zeigefingers 20% (statt 10%)
... eines anderen Fingers 15% (statt 5%)
... aller Finger einer Hand 70% (statt 30%)
... eines Beines 100% (statt maximal 70%)
... eines Fußes 100% (statt 40%)
... einer großen Zehe 15% (statt 5%)
... einer anderen Zehe 5% (statt 2%)
... eines Auges 100% (statt 50%)
... des Gehörs (ein Ohr) 40% (statt 30%)
... des Gehörs (zwei Ohren) 100% (statt 60%)
... des Geruchssinns 20% (statt 10%)
... des Geschmacks 20% (statt 5%)
... der Stimme 100% (statt 0%)
... Zeugungsfähigkeit Mann 30% (statt 0%)
... Empfängnis-/Gebärfähigkeit Frau (unter 40 Jahre) 30% (statt 0%)

Kostenübernahme

Zusätzlich werden folgende unfallbedingte Kosten übernommen:
Bergungskosten bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Kosmetische OPs bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Kurkostenbeihilfe bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Medizin. Hilfsmittel bis 3.000 € (statt wie üblich 0 €)
Behindertengerechter Umbau Wohnung/Haus bis 10.000 € (statt wie üblich 0 €)
Lohn-/Verdienstausfall (i.d.R. nicht versichert)

Mehr Infos: https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/gruppenunfallversicherung

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