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Bericht zum 19. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung des BDK

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2019

Im Rahmen der diesjährigen Vortragsreihen berichteten die Referenten

  • Dipl.-Ing. (FH) Stefan Deschermeier, Präsident des BDK
  • Robert Ostermeier, Sütfels Architekten GmbH, Germering
  • Michael Twittmann, pisa Versicherungsmakler GmbH
  • Dipl.-Ing. (FH) Christel Scheyk, Scheyk Ingenieurbüro GmbH, München
  • Dipl.-Ing. Karl Baumann
  • Rechtsanwalt Sebastian Büchner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

unter anderem über Themen wie: "Aktuelle Entwicklungen im Vorschriften- und Regelwerk für Baukoordinatoren", "Gefahrstoffe beim Abbruch von Bauteilen", "Temporärer Seitenschutz in Treppenhäusern für den störungsfreien Bauablauf der Ausbaugewerke", "Das Honorar!" und "das neue Bauvertragsrecht".

Michael Twittmann referierte über die "Versicherung und Haftung des Koordinators". Er informierte zunächst über Tätigkeitsumfang, Haftungsgrundlagen, mögliche Mithaftende des Koordinators und gab auch Fallbeispiele für eine Haftung. Eine gesetzliche Grundlage für eine Versicherungspflicht von Koordinatoren gibt es nicht, doch sollte jeder Koordinator aufgrund seiner Haftung selbst auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

Die Tätigkeit des Koordinators nach Baustellenverordnung ist i.d.R. in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure inbegriffen. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist das im Versicherungsschein dokumentierte Berufsbild. Es ist ratsam, dass der Architekt oder Ingenieur beim Abschluss seiner Berufshaftpflichtpolice exakte Angaben zu seinen Tätigkeiten macht. Bei Versicherern, die das versicherte Leistungsbild nur in Bezug auf die HOAI geregelt haben, ist eine ausdrückliche Mitversicherung des Baustellenkoordinators erforderlich. Auch wenn dem Koordinator ausnahmsweise die Weisungsbefugnis auf der Baustelle übertragen wird, sollte mit dem Versicherer geklärt werden, ob der Versicherungsschutz dies umfasst. Bei außergewöhnlichen und gefahrgeneigten Projekten oder Tätigkeit im Ausland sollte immer der Versicherungsschutz mit dem Versicherungsmakler vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden. Es empfiehlt sich die Versicherer zu vergleichen, da sie teilweise besondere fachliche Bereiche ausschließen.

Der Referent klärte auf über Ausschlüsse vom Versicherungsschutz z.B. bei der Überschreitung der Bauzeiten, Kostengarantien oder im Fall eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Verhaltens des Versicherten. Er gab den Teilnehmern detaillierte Empfehlungen für den Vertragsabschluss mit den Versicherern, zum Verhalten mit den Auftraggebern und zum korrekten Vorgehen im Schadensfall. Eine Verletzung der Obliegenheiten im Schadensfall kann schließlich sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Resonanz der Teilnehmer auf die ausgebuchte Veranstaltung war durchweg positiv.

Wir freuen uns schon auf das nächste Forum im Jahr 2020.

Michael Twittmann, pisa Versicherungsmakler GmbH und Stefan Deschermeier, Präsident des BDK
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