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Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesklimaschutzgesetz für die Bauplanungsbranche

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2022

Vor rund einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem „Klimabeschluss“ das  Bundesklimaschutzgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Was abstrakt klingt, hat Auswirkungen auch auf die Bauplanungsbranche. Ein Partner aus dem Netzwerk der pisa Versicherungsmakler GmbH, die Rittershaus Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB (Sitz: Mannheim, Niederlassungen in Frankfurt/Main und München), blickt im Rahmen eines online übertragenen „Klimaschutztages" am Dienstag, 29. März, von 9:00 bis 14:05 Uhr, auf die Auswirkungen des „Klimabeschlusses“ des Bundesverfassungsgerichts – mit starkem Fokus auf die Bauplanungsbranche.

Das Programm      

9:00 bis 9:30 Uhr: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz" (Referent: Prof. Dr. Dr. Tade  Spranger)
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz wird in der Fachliteratur als  „Jahrhundertbeschluss“ bezeichnet. In der Tat durchdringen die klimabezogenen, verfassungsrechtlichen Anforderungen künftig nahezu alle Regelungen des einfachen Rechts. Prof. Dr. Dr. Tade Spranger stellt die Argumentation des Gerichts und die Reichweite seiner Entscheidung vor.

9:30 bis 10:00 Uhr: „Auswirkungen und Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz auf die Immobilien- und Baubranche" (Referent: Dr. Hartmut Fischer)
Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz auf die Immobilien- und Baubranche? Anhand von konkreten Beispielen zeigt Dr. Fischer die Auswirkungen und Folgen auf.

10:00 bis 10:30 Uhr: „Klimaschutz in der Abwägung bei der Bauleitplanung" (Referent: Karsten Harms)
Entwicklung neuer Bau- und  Verkehrsflächen, Erhalt von Kaltluftschneisen, Verbrennungsverbote und Gebote  zur Nutzung erneuerbarer Energien, Verbot von „Schottergärten": Bei  Maßnahmen, die sich auf das Klima auswirken, dem Klimawandel entgegenwirken  oder der Klimaanpassung dienen, sind die Erfordernisse des Klimaschutzes mit  gegenläufigen Belangen abzuwägen. Welches Gewicht kommt dabei dem Klimaschutz zu? Was gilt insoweit, wenn keine Umweltprüfung stattfindet? Hat der Klimaschutz aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jetzt größeres Gewicht? Auf diese Fragen geht der Kurzvortrag anhand von Fallbeispielen ein.

10:30 bis 10:40 Uhr: Pause

10:40 bis 11:00 Uhr: „Steinwüsten in Vorgärten  – richtige Grünfestsetzungen in der Bauleitplanung" (Referent: Dr. Daniel Pflüger)
Die Grünplanung in Städten  ist wichtiger Bestandteil des Klimaschutzes. Hier gilt es Fehlentwicklungen vorzubeugen und praktikable Festsetzungen zu treffen. Der Referent fasst zusammen, worauf hierbei zu achten ist.

11:00 bis 11:20 Uhr: „Hochwasserschutz in der Bauleitplanung" (Referentin: Dr. Anne Dankowski)
Eine nachhaltige  Bauleitplanung hat wirkungsvolle und angemessene Maßnahmen zur Bewältigung  der Hochwasserrisiken auf den Weg zu bringen. Die Referentin zeigt Ihnen die  Bedeutung und Struktur des Hochwasserschutzes in der Bauleitplanung,  Festsetzungsmöglichkeiten und die Herausforderungen bei der  planungsrechtlichen Abwägung anhand eines Fallbeispiels auf.

11:20 bis 11:40 Uhr: „Stadt im Klimawandel –  besonderes Städtebaurecht und Klimaschutz" (Referent: Ulrich Loetz)
Der Klimawandel macht auch  vor unseren Städten nicht halt. Die Stadtwicklung muss sich der enormen Herausforderung stellen, die prognostizierten stadtklimatischen Veränderungen einerseits und die immer höhere Nachfrage nach Wohnraum in Ballungsräumen  andererseits miteinander zu vereinbaren. Ob und wie dabei die Instrumente des besonderen Städtebaurechts, insbesondere die städtebauliche  Sanierungsmaßnahme, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, die Stadtumbaumaßnahme und die Maßnahme der sozialen Stadt, zur Förderung von  Maßnahmen des Klimaschutzes nutzbar gemacht werden können, stellen wir Ihnen dar.

11:40 bis 12:00 Uhr:  „Klimaschutz vs.  Denkmalschutz" (Referent: Dr. Timotheus Müller)
Einer der wichtigsten  Bausteine für den Klimaschutz ist die Erzeugung erneuerbarer Energie. Doch  häufig geraten insbesondere Photovoltaikanlagen in Konflikt mit dem Denkmalschutz. Der Vortrag erörtert, welche Kriterien es für die schwierigen  Abwägungen im Einzelfall gibt und wie sich der „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts auswirken könnte. Anhand eines Fallbeispiels werden  zudem praktische Lösungsmöglichkeiten für Konfliktlagen dargestellt.

12:00 bis 13:00 Uhr: Mittagspause

13:00 bis 13:30 Uhr: „Möglichkeiten, Missverständnisse und Maßnahmen zu §6 EEG – finanzielle Beteiligung von Kommunen an Wind- und Photovoltaikprojekten" (Referent: Dr. Wolfgang Patzelt)
Wind- und Photovoltaikanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild vor Ort, ohne der örtlichen Bevölkerung unmittelbar zu nutzen. §6 EEG lässt daher zur Akzeptanzförderung eine finanzielle Beteiligung von Kommunen zu. Was die einen bejubeln und als Prototyp für weitere Anwendungsfälle feiern, wird von anderen als gesetzliche Bestechungsmöglichkeit kritisiert. Die Chancen und Grenzen, aber auch gangbare Alternativen werden in dem Kurzvortrag dargestellt.

13:30 bis 14:00 Uhr: „Klimafreundliche Beschaffung – Optionen zu klimafreundlichen Beschaffungsverfahren (Referenten:  Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel)
Das Vergaberecht lässt  umweltfreundliche Beschaffungen zu. Allerdings ist nicht alles, was das  Vergaberecht zulässt, auch praktikabel. Die Referenten erläutern den Rahmen für klimafreundliche Beschaffungen und geben Tipps und Hinweise, um Klimaschutz umzusetzen, ohne dass die Verfahrenseffizienz völlig auf der Strecke bleibt. 

14:00 bis 14:05 Uhr: Schlusswort (Redner: Dr. Hartmut Fischer)

Weitere Informationen und Anmeldung unter https://anmeldung.rittershaus.net/anmeldeformulare/rittershaus Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche ist der kompetente Ansprechpartner, wenn es um die (berufliche) Risikoabsicherung von Architekt:innen, (Bau-) Ingenieur:innen, Beratenden Ingenieur:innen, Vermessungsingenieur:innen und anderen Bauplaner:innen geht.

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