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Bauüberwachungspflichten

Eigentlich liegt der Fall ja klar: Grundsätzlich trägt die Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen stets der Bauherr als Veranlasser des Bauvorhabens. Wenn der Bauherr Bauplanung (und Bauausführung) zuverlässigen, sachkundigen Fachleuten überträgt, delegiert er damit auch seine ihn treffende Verkehrssicherungspflicht an die bauplanenden Architekten, Beratende Ingenieure und an anderen Berufsgruppen der Bauplanungsbranche (bzw. an die bauausführenden Unternehmen). Der Bauherr ist also fein raus. Bedeutet im Umkehrschluss: Bauplanende (und bauausführende) Fachleute sind komplett haftbar! Von daher ist es wenig verwunderlich, dass zum Beispiel das Oberlandesgericht (OLG) Celle (14U 20/20) jüngst einer Architektin die gesamte Schuld (und damit Haftung) für einen durch Pflichtverletzung bei der Bauüberwachung entstandenen Sachschaden zusprach.

Delegiert ein Bauherr die Verkehrssicherungspflicht auf Architekten bzw. Beratende Ingenieure, sind diese auch haftbar.

Die mit der Bauüberwachung beauftragte Architektin hatte bei der Sanierung eines Verwaltungsgebäudes den Abbruch und die Verschließung eines Lüftungsschachts angeordnet. Bei Ausführung der Arbeiten blieb der Schacht jedoch über zwei Wochen ungeschützt offenstehen, was zur Folge hatte, dass Wasser ins Gebäudeinnere gelangte und dort lagerndes Aktenmaterial beschädigte. Das OLG Celle entschied, dass die Architektin gegenüber dem klagenden Bauherrn für den entstandenen Schaden haftet, ohne dass sich der Bauherr ein Mitverschulden anrechnen lassen müsse. Der Bauherr dürfe sich darauf verlassen, dass die Architektin geeignete Schutzmaßnahmen ergreift, damit sein Eigentumvor vermeidbaren Wassereinbrüchen bei der Bauausführung geschützt bleibt. Jedoch Glück im Unglück für die Architektin: Wenn sie nicht vorsätzlich die Bauüberwachung unterlassen hat, greift ihre Berufshaftpflichtversicherung. Mehr zum Thema „Berufshaftpflichtversicherung für Architekten bzw. Beratende Ingenieure“ finden Sie unter www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung

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