Um die Reform der HOAI nach der HOAI-Reform 2021 ging es vergangenen Freitag beim Deutschen Baugerichtstag, online gestreamt aus dem Kurhaus in Hamm (Westfalen). Der Arbeitskreis IV „Architekten- und Ingenieurrecht" hat „nach intensiver und teils auch kontroverser Diskussion" (Zitat eines Teilnehmers) Empfehlungen zur Novellierung der HOAI verabschiedet, gerichtet an den Verordnungsgeber, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kernaussage der deutlichen Mehrheit im Arbeitskreis: Ohne eine weitere Reform der HOAI, wird sie die ihr zugedachte Orientierung für die Leistungs- und Preisvereinbarung von Architekten und Bauingenieuren sowie Beratenden Ingenieuren zukünftig nicht leisten können.
Nicht nur der Arbeitskreis IV „Architekten- und Ingenieurrecht", sondern auch weitere Arbeitskreise haben auf dem Deutschen Baugerichtstag Empfehlungen beschlossen. Mehr unter: https://www.baugerichtstag.de/wp-content/uploads/2021/05/AK-alle.pdf
In Ergänzung dazu hier das komplette Thesenheft: https://www.baugerichtstag.de/wp-content/uploads/2021/03/BauR_2021_Thesenheft.pdf
Die wichtigsten Neuerungen der HOAI im Überblick:https://www.hdi.de/assets/static/freiberufler/service/ratgeber/ingletter/epaper/ingletter-mai2021/epaper/ausgabe.pdf Auf die Berufshaftpflichtversicherung wirkt sich die HOAI zunächst nicht aus. Zumindest nicht direkt. Denn lediglich das real erwirtschaftete Honorar (ohne MwSt.) ist die Grundlage für den Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob durch die neue HOAI 2021 die Honorare angemessen bleiben. Im Falle eines Umsatzrückgangs durch Honorar-Dumping wird der Versicherungsbeitrag nach unten angepasst. Mehr Infos unter: https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung