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Warum eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten so wichtig ist

Architekt betrachtet mehrere Baupläne
Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte jeder Architekt haben, um sich bestmöglich abzusichern.

Architekten stehen aufgrund ihrer Tätigkeiten und ihrer Verantwortung immer wieder im Mittelpunkt des baulichen Haftungsgeschehens. Kleinste Planungsfehler oder andere unvorhergesehene Situationen sind mit extremen finanziellen Risiken verbunden. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten daher die wohl wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt den Architekten vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden), die durch Planungs-­/ Berechnungs- und/oder Bau-­Über­wachungs­fehler entstehen.

Individuelle Berufshaftpflicht für Architekten

Architekt ist nicht gleich Architekt. Bei der Berufshaftpflicht kommt es auch immer darauf an, in welchem Gebiet der Architekt tätig ist. Ist dieser beruflich bspw. als Innenarchitekt unterwegs, gelten hier andere Haftungsrisiken als bei einem Land­schafts­architekten. Gute Policen zeichnen sich daher durch flexible Vertrags- bzw. Deckungsbausteine aus, die je nach Einsatzgebiet und nach Bedarf ausgewählt und kombiniert werden können.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei Architekten?

Diese sind äußerst vielfältig. Kleinste Fehler des Architekten können immense Kos­ten mit sich bringen. Der Haftungsbereich kann daher sehr weit gehen und zieht sich von der Beratung über die Planung bis hin zur Projektausführung.  

Aufgrund des umfassenden Arbeitsgebiets von Architekten können un­vor­her­ge­se­he­ne Schäden somit bei vielen Arbeitsschritten entstehen. Auch den besten Archi­tekten können Fehler bei u. a. folgenden Tätigkeiten unterlaufen:

  • Beratung vor Vertragsabschluss
  • Erstellung eines Bauantrags
  • Koordination der Zusammenarbeit der involvierten Fachplaner
  • Bauüberwachung einer Großbaustelle
  • Fehlerhafte Anweisung eines Ausführenden und einer sich ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung

Je nach Umfang des Bauprojektes und Schwere des Fehlers kann für den Architekten ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Eine Berufshaftpflicht stellt somit eine wichtige Existenzabsicherung dar.

Welche Haftungsrisiken im Detail bei Architekten bestehen, hängt von dem jeweiligen Arbeitsgebiet und der Größenordnung des Bauprojekts ab. Handelt es sich um ein Großbauprojekt? Ist eine Vielzahl an Drittunternehmen an dem Projekt beteiligt? Oder wickelt der Architekt eher kleinere Einzelprojekte ab? Je nach Umfang ergeben sich ein anderer Versicherungsschutz hinsichtlich der ent­sprech­enden Deckungssummen, die im persönlichen Gespräch mit einem versierten Versicherungsfachmann ermittelt werden müssen.

Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung alles ab?

Eine Berufshaftpflichtversicherung unterscheidet in der Regel bei den Ver­sich­er­ungs­summen zwischen zwei Schadenarten: eine für Personenschäden und eine für Sach- und Vermögensschäden.

Personenschäden fallen bei einem Schadenfall hinsichtlich der Schaden­kompen­sation finanziell meist deutlich höher ins Gewicht, weshalb die Deckungssumme hier möglichst hoch ausfallen sollte. Die Berufshaftpflicht greift hier, wenn z. B. der Einsturz einer tragenden Wand zu Personenschäden und daraus resultierend zu Krankenhauskosten, Schmerzensgeldforderungen sowie einem Regress des Sozialversicherungsträgers führt.

Die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden bezieht sich z. B. auf Schäden am Bauwerk oder der Kostendeckung bei gestörtem Bauablauf. Deckungsschutz besteht auch, wenn aufgrund eines nicht rechtzeitig gestellten Fördermittelantrages öffentliche Zuschüsse für eine bestimmte Baumaßnahme durch den Zuwendungsträger berechtigterweise versagt werden.

Noch mehr Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Berufs­haft­pflicht­versicherung für Architekten.

Architekt zeichnet einen Bauplan

Nachhaftung für spätere Schäden

Beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem die Nachhaftung von hoher Wichtigkeit. Da etwaige Fehler am Bauwerk oft erst viele Jahre später sichtbar werden, werden die Schäden auch erst relativ spät und lange nach Ab­schluss des Bauprojekts gemeldet. Die Nachhaftung regelt dabei, wie lange der Architekt den Versicherungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung genießt, nachdem der Vertrag bereits ausgelaufen ist bzw. beendet wurde. Da die ge­setz­liche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bis zu 30 Jahre beträgt, sind die Bedingungen für eine Nachhaftung bei Vorgänger- und Folgeverträgen (z. B. bei einem Versichererwechsel) besonders gründlich zu studieren.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Wie schnell kleinste Fehler einen hohen finanziellen Schaden mit sich ziehen können, möchten wir gerne anhand folgender drei Beispiele aus der Praxis erläutern:

Einsturz

Am 2. Januar 2006 stürzte das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall ein. Hierbei kamen 15 Menschen ums Leben, weitere 34 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Zur Ursache des Unglücks wurden mehrere Gutachten erstellt. Es stellte sich heraus, dass Fehler bei der Konstruktion sowie dem Bau der Halle vorlagen, hinzu kam eine unzureichende Wartung.

Falsche Messung

Der Böschungswinkel zur Einfahrt einer Tiefgarage wurde zu steil angelegt, so dass es zum Aufsetzen der Fahrzeuge der Besucher kommt. Die Einfahrt musste daher im Nachgang korrigiert werden.

Fehlerhafte Freigabe

Ein Architekt prüfte die von diversen bauausführenden Firmen gestellten Rech­nungen für ein Bauprojekt und sollte diese freigeben. Eine der Rechnungen gab er fälschlicherweise frei. Als der Fehler später bemerkt wurde, konnte das Geld vom Rechnungssteller nicht gefordert werden, da sich dieser zwischenzeitlich in Insolvenz befand. Dem Architekten entstand ein finanzieller Schaden von 50.000€, die seine Berufshaftpflicht übernahm.

Sie sehen – ein ausreichender und auf den Architekten optimal ausgerichteter Ver­sich­erungs­schutz ist elementar und schützt den Architekten vor hohen finanziellen Risiken.

Berufshaftpflicht vom Versicherungsmakler

Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung? Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage, bei welchem Versicherungsanbieter Sie diese abschließen möchten. Bei der Vielzahl an Dienstleistern auf dem Markt ist es nur schwer, einen umfassenden Überblick zu erhalten, sodass Sie das für sich optimale Angebot identifizieren. Ein spezialisierter Versicherungsmakler ist hier von Vorteil, da dieser an keinen Ver­sich­er­ungs­anbieter gebunden ist und auf ein umfangreiches Angebot an Ver­sich­er­ung­en von verschiedenen Anbietern zurückgreifen kann.

Frau sitzt vor einem PC und betrachtet verschiedene Papiere in ihren Händen
Vorteil eines Versicherungsmaklers: Eine neutrale Beratung und bessere Vertragskonditionen als beim Versicherungsanbieter direkt.

Die pisa Versicherungsmakler GmbH hat sich mit ihren Mitarbeitern/-innen auf die Bauplanungsbranche spezialisiert und kennt sich daher in diesem Bereich bestens aus. Da wir völlig unabhängig von anderen Versicherungsanbietern sind, können wir Architekten neutral beraten und im persönlichen Gespräch die optimale Ver­sich­erungs­lösung finden. Zudem verfügen wir über zahlreiche Spezialverträge, die wir nach intensiven Verhandlungen mit den Versicherungsanbietern erstellen können. Eine über uns abgeschlossene Berufshaftpflicht kann somit über bessere Rahmen­bedingungen und günstigere Beiträge verfügen als der Abschluss über den Ver­sich­erungsanbieter direkt.

Die Tätigkeit der pisa Versicherungsmakler GmbH hört für die Architekten aber noch lange nicht mit der Ausfertigung der Police durch die Versicherer aus. Oftmals sind bereits mit der Übermittlung der Versicherungspolice Fehler im Dokumentierungs­prozess zu erkennen, die durch uns unmittelbar beim Versicherer reklamiert werden. Dies hat für den Architekten den Vorteil, dass er den korrekten Versicherungsschutz nicht erst Jahre nach Ausfertigung der Police beim Versicherer nochmals klarstellen muss. U.a. verhindert dies, dass es schlimmstenfalls im Schadenfall durch den Berufshaftpflichtversicherer gegen die Interessen des Architekten zu einer Deckungsablehnung kommt.  

Wir überprüfen bei der durch die Versicherer angebotenen Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung regelmäßig für den Architekten den Deckungsumfang hinsichtlich von Markttendenzen und sprechen Empfehlungen aus.

Unsere Tätigkeit hört auch im Schadenfall nicht auf. Wir begleiten den Architekten auch im Schadenfall und korrespondieren mit dem Versicherer bei Deckungsproblemen.

Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und kostenfrei.

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