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Strafrechtsschutz

Als Architekt, Beratender Ingenieur oder sonstiger Bauplaner braucht man doch keine Straf-Rechtsschutz-Versicherung, oder doch? Ein bloßer Verdacht oder ein direkter Vorwurf – und schon ist Ihr Ruf als Architekt, Beratender Ingenieur, Projektsteuerer, Generalplaner oder sonstiger Bauplaner akut in Gefahr. Nicht selten bringt dies kostenintensive Strafgerichtsprozesse mit sich. Eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung schützt in diesem Fall Sie und Ihr Mitarbeiter-Team vor den finanziellen Folgen eines teuren Strafgerichtsverfahrens.

Eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung schützt Sie also vor den Kosten eines Strafprozesses. Aber reicht nicht eine "normale" Rechtsschutz-Versicherung aus? Nein! Denn auch wenn Sie bereits eine Rechtsschutz-Versicherung haben, sind Sie nicht zwangsläufig vor den finanziellen Risiken bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um fahrlässig begangene, strafbare Angelegenheiten geschützt. Hier greift die Straf-Rechtsschutz-Versicherung, die als sinnvolle Ergänzung zur Rechtsschutz-Versicherung dient. Die Straf-Rechtsschutz-Versicherung schützt Sie, wenn Ihnen eine vorsätzlich und fahrlässigbegangene Straftat vorgeworfen wird –  und zwar so lange, bis die Ihnen vorgeworfene Straftat nachgewiesen wurde. Insofern entfällt der Versicherungsschutz bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes rückwirkend.

Zu den Vorwürfen, die durch eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung abgedeckt sind, zählen unter anderem ...

• Umweltschäden durch Planungs- oder Bauleitungsfehler

• fahrlässige Körperverletzung (im Rahmen der Bauüberwachung oder im Straßenverkehr)

• Veruntreuung von Arbeitsentgelt

• Schwarzarbeit

• Steuerhinterziehung

• Beihilfe zum Versicherungsbetrug

• Anlagebetrug

Was übernimmt die Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Sie? Wird Ihr Unternehmen, eines seiner Organe oder einer Ihrer Mitarbeiter angezeigt und es werden die Ermittlungen seitens der Behörden aufgenommen, trägt Ihre Straf-Rechtsschutz-Versicherung die Prozess- und Verteidigungskosten für Ihr Unternehmen, für Sie buw. für die betroffenen Mitarbeiter, und macht damit die strafrechtlichen Risiken für Sie kalkulierbar. Auch werden Kosten übernommen, die Ihrem Unternehmen durch Inanspruchnahme von Anwälten entstehen. Da Strafrechtsanwälte in der Regel nicht nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, sondern individuelle Honorarvereinbarungen treffen, sind solche Vereinbarungen ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.

Jedoch: Ihre Kosten für Anwälte, Gerichte bzw. die Fahrtkosten zu Gerichtsterminen, etc. übernimmt Ihre Straf-Rechtsschutz-Versicherung nur so lange, bis die Straftat nachgewiesen ist und Sie, Ihr Unternehmen oder Ihr Mitarbeiter vom Gericht verurteilt wird. Im Falle einer Verurteilung müssen alle entstandenen Kosten an den Versicherer zurückgezahlt werden. Manche Versicherer gehen hier etwas weiter und bieten Versicherungsschutz auch an bei einer Vorsatzverurteilung per Strafbefehl oder im Falle einer Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern nur eine Geldstrafe verhängt wird. Bußgelder oder Geldstrafen, die durch das Gerichtsurteil entstehen, sind im Leistungsumfang der Straf-Rechtsschutz-Versicherung nicht enthalten.

Wie die für Sie richtige Straf-Rechtsschutz-Versicherung finden? Auch bei der Straf-Rechtsschutz-Versicherung gilt: Eine Versicherung, die komplett alles abdeckt, gibt es leider nicht. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation und beraten Sie unverbindlich, welche Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Sie bzw. Ihr Unternehmen die richtige ist. Kontaktieren Sie uns einfach, gerne per Telefon oder E-Mail. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen. https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/rechtsschutzversicherung

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