Nützlicher Hinweis nur für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche – angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie: Wer sein Kfz im Schadenfall reparieren lässt, kann auch die Mehrkosten für die Fahrzeugdesinfektion der Kfz-Versicherung „aufbrummen“. So lautet ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Heinsberg (Aktenzeichen: 8 C 161/20).
In dem nun vor Gericht verhandelten Fall ließ ein Kfz-Versicherungsnehmer sein Auto wegen eines unverschuldeten Haftpflichtschadens durch einen Fachbetrieb reparieren. Rund 3.300 Euro Kosten fielen dabei an. Neben den Reparaturkosten waren in diesem Preis auch Extrakosten in Höhe von 60,87 Euro für derzeit verpflichtende Corona-Hygiene-Maßnahmen in Kfz-Werkstätten enthalten. Der Versicherer weigerte sich jedoch, für diese Fahrzeugdesinfektion aufzukommen. Der Fall landete vor Gericht. Das Urteil: „Es sind auch die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion zu erstatten. Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, notwendig.“
Übrigens: Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist ein von Versicherern unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche, bietet natürlich auch Kfz-Versicherungen an. Wenn es um die juristische Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber zum Beispiel Kfz-Versicherern geht, übernimmt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten. https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/rechtsschutzversicherung