Artikel

Europäischer Gerichtshof verhandelt über Aufstockungsklagen nach alter HOAI 2013

Seit 1. Januar diesen Jahres ist die neue HOAI 2021 für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner in Kraft. So weit, so gut – oder auch nicht. Zumindest herrscht jetzt EU-Rechtssicherheit. Ob der Wegfall der zwingenden Mindesthonorarsätze zu Preisdumping führt und ob – wie vom VBI Verband Beratender Ingenieure soeben ermittelt – die nun als reine Empfehlung gedachten Honorarsätze der neuen HOAI 2021 ingsgesamt als zu niedrig anzusehen sind und je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden müssen, steht nicht im Fokus dieser News. Hier geht es um etwas anderes: Denn insbesondere für sämtliche bis zum Inkrafttreten der neuen HOAI 2021 geschlossenen Rechtsverhältnisse („Altfälle“) gibt es noch eine Vielzahl von offenen Rechtsfragen.

Zum Beispiel die in der Deutschen Rechtsprechung hoch umstrittene Frage, ob auf die Zahlung des über einem vertraglich vereinbarten Honorar liegenden Mindestsatzes der HOAI 2013 gerichtete Aufstockungsklagen von Architekten, Beratenden Ingenieuren und anderen Bauplanern nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Dienstleistungsrichtline Ende 2009 bzw. dem ersten HOAI-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 noch Erfolg haben können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 14. Mai 2020 hierzu keine Grundsatzentscheidung getroffen, sondern den Fall dem EuGH zugespielt. Der EuGH wird hierüber am 5. Mai diesen Jahres verhandeln (die pisa Versicherungsmakler GmbH wird natürlich über die EuGH-Entscheidung berichten).

In jedem Fall wirkt sich die HOAI 2021 nicht direkt auf den Versicherungsschutz von Architekten, Beratenden Ingenieuren und anderen Bauplanern aus. Denn zum Beispiel die Berufshaftpflichtversicherung bemisst sich am Nettohonorarumsatz des Vorjahres. Weitere Informationen unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung

Wie können wir Sie beraten?
Hotline
Kontaktanfrage
Hotline
Wir freuen uns auf Ihren Anfruf
+49 (0) 8192 27699 00
+49 (0) 8192 27699 00
für Sie erreichbar
Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr
Online-Beratung
Buchen Sie online einen für Sie passenden Termin
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht
Vielen Dank! Ihre Kontaktanfrage wurde von uns empfangen!
Oh nein! Irgendwas ist schiefgelaufen. Probieren Sie es bitte noch einmal!
Kontakt
Weitere Artikel