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Corona-Update: Impfschäden

Immer mehr Menschen sind gegen Corona geimpft oder gar geboostert. Eine allgemeine Impfpflicht soll kommen. Die Zahl der Impfschäden ist bislang – zum Glück! – sehr gering. Dennoch kann eine „gute“ Unfallversicherung im Falle eines Falles die finanziellen Folgen eines (Corona-) Impfschadens abfedern. Bitte darauf achten, dass eine 24-Stunden-Deckung besteht. Eine Impfung ist in der Regel Privatsache, und bei einer Deckung in der privaten Unfallversicherung nur für Beruf und Arbeitsweg nicht versichert. Die von der pisa Versicherungsmakler GmbH für Inhaber:innen/Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen von Kunden ausgehandelte Gruppen-Unfallversicherung (mit 24-Stunden-Deckung) leistet bei (Corona-) Impfschäden. Was die Gruppen-Unfallversicherung sonst noch alles kann ...

In einer privaten Gruppen-Unfallversicherung können die (finanziellen) Folgen eines Corona-Impfschadens abgedeckt werden. Foto: freepik

Über eine Gruppen-Unfallversicherung kann der/die Inhaber:in bzw. Geschäftsführer:in eines Unternehmens sich selbst und sein ganzes Mitarbeiter:innen-Team noch besser gegen die (finanziellen) Folgen eines Unfalls absichern und damit auch einen aktiven Beitrag zu einem guten Arbeitsklima leisten: ein zufriedeneres Mitarbeiter:innen-Team sowie ein Pluspunkt bei der Gewinnung neuer Team-Mitglieder.

Doch was ist ein Unfall überhaupt?

Ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem Sie oder jemand aus ihrem Team unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung bzw. einen Körperschaden erleiden.

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt erst bei mindestens 20 Prozent Erwerbsminderung

Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Häufig wird diskutiert, ob neben dem direkten Weg zum Arbeitsplatz kurze Abstecher wie zum Beispiel zum Bäcker, um sich eine Frühstückssemmel zu holen, oder zum Kindergarten bzw. zur Schule, um dort das Kind/die Kinder abzuliefern, mitversichert sind.

Private Gruppen-Unfallversicherung leistet bereits ab 1 Prozent lnvaliditätsgrad

In Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet die Gruppen-Unfallversicherung Ihnen und Ihrem Team Schutz nicht nur bei Arbeits- und Wegeunfällen und im Homeoffice, sondern auch bei Unfällen im Privatbereich – und zwar weltweit und rund um die Uhr. Weiterer wichtiger Pluspunkt: Anspruch auf Leistung bei Invalidität besteht bereits ab einem lnvaliditätsgrad von 1 % (!) entsprechend der Höhe des berechneten lnvaliditätsgrades. Sie und Ihr Team sind ungeachtet einer Schuldfrage versichert gegen akute (Beispiel: Knochenbruch) und längerfristige (Beispiel: bleibende motorische Einschränkung des Schultergelenks) Folgen eines Unfalls (leichte Invalidität, schwere Invalidität) sowie im Todesfall. Als Unfall gilt hierbei auch, wenn durch eigene erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird bzw. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule durch eigene erhöhte Kraftanstrengung gezerrt werden oder gar zerreißen (kein Meniskus, keine Bandscheibe). Auch Bauch- und Unterleibsbrüche, die durch eigene erhöhte Kraftanstrengung hervorgerufen werden, gelten hierbei als Unfall.

Keine Gesundheitsfragen

Der erste große Vorteil: Es gibt bei bestimmten, fest vereinbarten Versicherungssummen und bei klar definierten, versicherten Personengruppen keine Gesundheitsfragen.

Gruppe gilt ab einer Person

Der zweite große Vorteil: Als Gruppe gilt man hierbei bereits ab einer Person. Weitere Pluspunkte: verlängerte Fristen im Invaliditätsfall, verbesserte Kumulklauseln und eine Mehrleistung ab 70 % Invaliditätsgrad.

Unfall durch Eigenbewegung und bei grober Fahrlässigkeit

Ein echtes Highlight: Geleistet wird auch bei einem Unfall durch Eigenbewegung.

Eine Leistung erfolgt zum Beispiel auch bei …

… Wundinfektion als Folge eines Insektenstiches/-bisses
… FSME oder Borreliose in Folge eines Zeckenbisses
… unmittelbare Gesundheitsschäden durch eine Vergiftung
… Gesundheitsschäden durch eigene grobe Fahrlässigkeit
… Gesundheitsschäden durch Entführung/Geiselnahme/Piraterie
… Tauchunfällen (Ersticken/Ertrinken/tauchtypische Körperschäden)

Ergänzte bzw. verbesserte Gliedertaxe

Es gilt eine gegenüber den allgemeinen Bedingungen ergänzte bzw. verbesserte Gliedertaxe:
Leistung bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit ...
... eines Armes 100% (statt maximal 70%)
... einer Hand 100% (statt 55%)
... eines Daumens 30% (statt 20%)
... eines Zeigefingers 20% (statt 10%)
... eines anderen Fingers 15% (statt 5%)
... aller Finger einer Hand 70% (statt 30%)
... eines Beines 100% (statt maximal 70%)
... eines Fußes 100% (statt 40%)
... einer großen Zehe 15% (statt 5%)
... einer anderen Zehe 5% (statt 2%)
... eines Auges 100% (statt 50%)
... des Gehörs (ein Ohr) 40% (statt 30%)
... des Gehörs (zwei Ohren) 100% (statt 60%)
... des Geruchssinns 20% (statt 10%)
... des Geschmacks 20% (statt 5%)
... der Stimme 100% (statt 0%)
... Zeugungsfähigkeit Mann 30% (statt 0%)
... Empfängnis-/Gebärfähigkeit Frau (unter 40 Jahre) 30% (statt 0%)

Kostenübernahme

Zusätzlich werden folgende unfallbedingte Kosten übernommen:
Bergungskosten bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Kosmetische OPs bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Kurkostenbeihilfe bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Medizin. Hilfsmittel bis 3.000 € (statt wie üblich 0 €)
Behindertengerechter Umbau Wohnung/Haus bis 10.000 € (statt wie üblich 0 €)
Lohn-/Verdienstausfall (i.d.R. nicht versichert)

Mehr Infos: https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/gruppenunfallversicherung

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