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BIM

Anforderungen an Informationen bei BIM-Projekten: Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat eine neue Richtline zur Erstellung von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) für Building-Information-Modeling-Projekte (BIM) und des damit verbundenen Informationsbedarfs veröffentlicht. Die Richtlinie dient als Leitfaden und Anleitung zur Erstellung von AIA und benennt die erforderlichen Inhalte. Analog dazu enthält sie Informationen zu den Zielen und Prinzipien eines BIM-Abwicklungsplans (BAP), zu dessen Inhalten, seiner Struktur und Methodik. Wichtiger Hinweis: Bei BIM-Projekten sollte man zudem immer an eine angemessene und weitreichende Absicherung gegen die finanziellen Risiken von Cybercrime denken.

Richtlinie VDI 2552 Blatt 10

Qualifizierte fachliche Entscheidungen im Rahmen von BIM-Projekten sind nur auf Basis qualitätsgesicherter Informationen möglich. Doch welche Daten für welchen BIM-Prozess zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind, ist für die Projektbeteiligten nicht immer ersichtlich. Auch für den BIM-Profi sind Umfang und Tiefe des tatsächlichen Informationsbedarfs jedoch unverzichtbare Arbeitsgrundlagen. Zur Rolle des Auftraggebers im BIM-Projekt gehört die Definition der Informationen, die er für seine Zwecke aus dem digitalen Zwilling abgreifen möchtet. Dies sind die „Auftraggeber-Informations-Anforderungen“ (AIA). Die AIA sollten die benötigte Informationsfülle und die Informationstiefe möglichst genau beschreiben. Für ihre Erstellung definiert die VDI-Richtline erlässliche Regeln. Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BIM-Abwicklungsplan (BAP). Er bildet die Grundlage für die Informationserstellung, ohne ihn ist die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich. Auch Hinweise zu Erstellung des BAP sind Gegenstand der VDI-Richtlinie. Die Richtlinie setzt AIA und BAP in einen gemeinsamen Kontext und beschreibt deren Rollen und Verknüpfungen bei Ausschreibungen, Angeboten, Eignungsnachweisen und -anforderungen. Sie wendet sich an Bauherren, Planungs- und Baubeteiligte sowie Verantwortliche in Betrieb und Instandhaltung, die die Vorteile der BIM-Methode nutzen möchten. Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Februar 2021 als Weißdruck und ersetzt den Entwurf von Januar 2020.

Gefahr von Cybercrime bei BIM-Projekten

Einen besonderen Aspekt gilt es noch zu ergänzen: Über BIM sind Bauplaner, Bauausführende, Bauherren, Gebäudenutzer, Bausanierer und Bauabrissunternehmer (inklusive aller Gebäudedaten) digital (und visualisiert über ein virtuelles Gebäudemodell) über die gesamte Zeit des Lebenszyklus’ eines Gebäudes miteinander vernetzt. Dieser umfangreiche und mit vielen Zugriffsberechtigungen versehene Datenpool erhöht für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche (wie auch für alle anderen Beteiligten) das Risiko eines Cyber-Angriffs. Aber wie kann man sich vor den finanziellen Folgen von Cybercrime schützen? Was ist, wenn Ihre Kunden Schadensersatzansprüche stellen, die aufgrund eines Cyber-Vorfalls (Hackerangriff, Computervirus, etc.) bei Ihnen entstanden sind? Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger, inhabergeführter Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure sowie andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche gibt gerne Tipps, unter anderem zusammengefasst unter: https://momentum-magazin.de/de/beim-einsatz-von-bim-loesungen-folgen-von-cybercrime-absichern/ Weitere Informationen zur Cyber-Versicherung unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/cyber-risk-versicherung

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