Die Zukunft des Autos ist das Auto der Zukunft: Autonomes Fahren wird zunehmend Realität. Verschiedene alternative Antriebstechniken sind bereits auf dem Markt bzw. werden in Bälde zur Marktreife gebracht. Zusammen mit Fachleuten wagt die Schweizerische Bauzeitung TEC21 eine Abschätzung, wie sich die Mobilität über die nächsten Jahrzehnte verändern wird (https://www.espazium.ch). Und die pisa Versicherungsmakler GmbH als Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche bietet im Folgenden ein paar Tipps zum besonderen Versicherungsschutz von Elektro- bzw. Elektro-Hybridfahrzeugen.
Zur Definition: Elektrofahrzeuge sind Fahrzeuge, welche ausschließlich mit einem Antrieb aus elektrischer Energie, gespeist aus einem Akkumulator (Akku), vorankommen. Elektro-Hybrid-Fahrzeuge dagegen sind Fahrzeuge, welche mit einem Antrieb aus zwei Komponenten, einem Antriebsakkumulator und einem Verbrennungsmotor, sich fortbewegen. Zu unterscheiden sind hier Mild-Hybride, Voll-Hybride und Plug-In-Hybride. Auch Wasserstoff-Fahrzeuge (eigentlich Brennstoffzellen-Fahrzeuge, sind im Grunde Elektrofahrzeuge. Der Unterschied zum „normalen“ E-Fahrzeug: Im Fahrzeug ist eine Brennstoffzelle samt Wasserstofftank verbaut, die den Strom für den Antrieb während der Fahrt erzeugt. Eine kleine Batterie fungiert als Puffer bzw. Zwischenspeicher und deckt Lastspitzen (zum Beispiel beim Beschleunigen) ab. Zudem nimmt sie die Bewegungsenergie beim Bremsen auf und speichert sie. In der Entwicklung sind zudem Elektrofahrzeuge, deren Akku kabellos geladen werden kann mit Hilfe von induktiver Energieübertragung. Übrigens: Fahrzeuge, die mit Erdgas, Biogas oder Power-to-Gas als Kraftstoff betrieben werden, zählen ebenfalls zu Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik. Einen Überblick bietet der ADAC: https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/alternative-antriebe/
Elektro-Antrieb bzw. Elektro-Hybrid-Antrieb, Wasserstoff-Antrieb und andere alternative Antriebstechniken – worauf sollte man beim Versicherungsschutz achten? Im besonderen Fokus des Versicherungsschutzes steht bei Elektro- bzw. Elektro-Hybrid-Fahrzeugen der Akku. Bitte unbedingt darauf achten, ob eine Neupreis- oder eine Kaufpreisentschädigung für den Akku vereinbart ist. Übrigens: Ein Kurzschluss samt Kurzschlussfolgeschäden (Verkabelung, Überspannungsschäden an Lichtmaschine, Batterie und Anlasser) ist versicherbar. Achtung: Schäden durch Überladung sind nicht versichert. Nicht zu unterschätzen sind auch die Entsorgungskosten für einen beschädigten Akku nach Totalschaden -- auch wenn der Hersteller aufgrund des Batteriegesetzes zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung verpflichtet ist. Hintergrund: Der Akku ist das Herzstück des Fahrzeuges und das teuerste Bauteil am Elektroauto. Die Entsorgung eines Akkus kann bis zu 20.000 € betragen. Auch für die Kosten für die Entsorgung eines Akkus im Falle eines Totalschadens können versichert werden. Spar-Tipp: In einem Fall macht der Ausschluss des Akkus aus dem Versicherungsschutz Sinn: Wenn die Gefahr des Akkus nicht vom Versicherungsnehmer getragen wird, sondern beispielsweise vom Leasing-Geber.
Versicherer tun sich aktuell (noch) mit der Preiskalkulation für Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken schwer. Neben dem praktischen Problem, effizient an die Daten zu den verbauten Systemen zu kommen, gibt es ein fundamentales Problem in der Methodik, mit der Versicherer traditionell Risiken bewerten: nämlich basierend auf einer großen Zahl vergleichbarer Risiken und möglichst langer Historie zur Schadenerfahrung (in Brand geratene E-Autos benötigen andere Strategien des Löschens, Cyber-Attacken, etc.). Der technische Fortschritt bei der Automatisierung des Fahrens ist so schnell, dass eine Generation eines Systems nur wenige Jahre verbaut wird und sich zunehmend über Software-Stände die Fahrzeugeigenschaften ändern können. Sobald genug Daten für eine statistisch empirische Analyse zur Wirksamkeit von Assistenzsystemen vorliegen, sind die Erkenntnisse daraus bereits veraltet. Statt also zuerst die Schadenerfahrung zu analysieren, und aus den so gewonnenen Erkenntnissen Versicherungsprodukte zu entwickeln, ist es notwendig, die technische Leistungsfähigkeit der Systeme ex ante abzuschätzen und daraus Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die dann laufend mit empirischen Erkenntnissen zum Schadengeschehen weiterentwickelt werden. Ohne Daten aus dem Auto haben Versicherer keine Möglichkeit zu erfahren, wie das Verhältnis der Fahrmodi ist, und können deswegen die Risikoreduktion aus dem automatisierten Fahren nicht angemessen berücksichtigen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann dabei zumindest unter der Vielfalt der auf dem Markt angebotenen Kfz-Versicherungen den für Sie bzw. Ihr alternativ angetriebenes Fahrzeug/Ihre alternativ angetriebene Fahrzeugflotte angemessenen und weitgehenden Versicherungsschutz herausfinden. https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/kraftfahrzeugversicherung