Artikel

Vergleichbarkeit von Referenzen bei öffentlichen Vergabeverfahren

Was Architekten, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner brennend interessiert: Wann ist eine Referenz vergleichbar? Damit hatte sich die Vergabekammer Südbayern zu beschäftigen. Darüber berichtet auch die Ingenieurkammer Baden-Württemberg in ihrer neuen Ausgabe von „INGBW aktuell", aus der im Folgenden zitiert wird.

„Im konkreten Fall (Z3-3-3194-1-32-09/19) gab der Auftraggeber in der Bekanntmachung vor, dass Referenzen dann geeignet sind, wenn sie mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar sind. In nicht verlinkten Formblättern gab der Auftraggeber weiter vor, dass Referenzen unter anderem dann geeignet sind, wenn sie bestimmte Mindestauftragswerte aufweisen. Das Angebot des Bieters wurde  unter anderme wegen Unterschreitung des Mindestauftragswerts ausgeschlossen, der Bieter rügte. Die Vergabekammer Südbayern beschloss mit Erfolg für den Bieter! Zunächst führte die Vergabekammer aus, dass die Forderung nach zur ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzen keine zulässige Konkretisierung darstellt. Denn eine Referenz ist bereits dann vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln  – damit  nicht  identisch  sein müssen – und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Wenn von einem Auftraggeber keine weiteren Angaben gefordert werden, liegt bereits dann eine geeignete Referenz vor, wenn die Leistung nach der Art in der Vergangenheit bereits erbracht worden ist. Ansonsten muss der Begriff der Vergleichbarkeit durch den Auftraggeber in der Bekanntmachung konkretisiert werden. Hier hatte der Bieter Glück, denn statt in der Bekanntmachung hatte der Auftraggeber die eigentlichen Anforderungen an die Bieterreferenzen in den Abgründen der Vergabeunterlagen versteckt, was nicht zulässig war." Soweit das Zitat aus  „INGBW aktuell".

Wenn es um die Berufshaftpflicht, den (Vergabe-) Rechtsschutz oder die sonstige Risikoabsicherung von Architekten, Beratenden Ingenieuren und anderen Berufsgruppen der Bauplanungsbranche geht, dann ist die pisa Versicherungsmakler GmbH als inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche der kompetente Ansprechpartner. Mehr Infos unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung

Wie können wir Sie beraten?
Hotline
Kontaktanfrage
Hotline
Wir freuen uns auf Ihren Anfruf
+49 (0) 8192 27699 00
+49 (0) 8192 27699 00
für Sie erreichbar
Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr
Online-Beratung
Buchen Sie online einen für Sie passenden Termin
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht
Vielen Dank! Ihre Kontaktanfrage wurde von uns empfangen!
Oh nein! Irgendwas ist schiefgelaufen. Probieren Sie es bitte noch einmal!
Kontakt
Weitere Artikel