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Berufshaftpflichtversicherung: Bauplaner sollten die Vorgaben der Kammern für Selbstbehalte und Mindestdeckungssummen beachten

Wenn es um die Berufshaftpflichtversicherung geht, solltet Ihr Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure und andere Bauplaner nicht am falschen Ende sparen. Gerade die größeren Bauplanungsbüros unter Euch setzen bei der Berufshaftpflichtversicherung gerne auf höhere Selbstbehalte, um die Versicherungsprämie zu drücken. Dies ist grundsätzlich kein Problem, aber: Es sind die gegebenenfalls vorhandenen Vorgaben der Architekten- bzw. Ingenieurkammern zu beachten. Diese Vorgaben können dann auch noch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Beispiel gefällig? In der Berufsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau steht zum Thema „Selbstbehalt“: „Ein vereinbarter Selbstbehalt für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, Anm. d. Red.) darf 15.000 € nur übersteigen, wenn er nicht mehr als 0,5 % der vereinbarten Deckungssumme für sonstige Schäden beträgt.“ Wenn Ihr also zum Beispiel ein Beratender Ingenieur aus Bayern seid und in Eurer Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme in Höhe von 5,0 Mio. € vereinbart habt, darf der Selbstbehalt nicht höher als 25.000 € sein.

Wie oben erwähnt: Für Mitglieder anderer Architekten- bzw. Ingenieurkammern gelten gegebenenfalls andere Regelungen. Deshalb sicherheitshalber bei der eigenen Kammer nachfragen. Für Mandanten der pisa Versicherungsmakler GmbH gilt: Im Zweifelsfall kann unser Team für Euch herausfinden, welche Regelungen bezüglich des Selbstbehalts für Euch gelten und ob der aktuell in Eurer Berufshaftpflichtversicherung vereinbarte Selbstbehalt der für Euch geltenden Regelung entspricht.

Mindestdeckungssummen Eurer Kammer beachten

Wer noch nicht Mandant der pisa Versicherungsmakler GmbH ist: Sprecht uns gerne an! Wir beraten Euch gerne, auch was die ebenfalls von Kammer zu Kammer unterschiedlichen Mindestdeckungssummen sowie weiteren Bestimmungen zur Berufshaftpflicht anbelangt. So gilt für Bayerische Architekten eine Mindestversicherungssumme von 200.000 € für sonstige Schäden, in Baden-Württemberg müssen es 250.000 € sein. In beiden Fällen werden mindestens 1,5 Mio. € für Personenschäden gefordert. Für Ingenieure in Bayern gelten 1,5 Mio. € für Personenschäden; von den Kollegen in Baden-Württemberg werden 2,0 Mio. € gefordert. Bei den sonstigen Schäden verlangen wiederum die Bayern eine höhere Mindestversicherungssumme: 500.000 € (in Baden-Württemberg „nur“ 300.000 €). In anderen Bundesländern, bei anderen Kammern gelten wieder andere Mindestdeckungssummen. Losgelöst von den von Eurer Kammer geforderten Mindestdeckungssummen sollte Eure Berufshaftpflichtversicherung Eurem individuellen Risiko gemäß angemessen sein. Und dieses ist unter Umständen weit höher als die von Eurer Kammer geforderte Mindestdeckungssumme. Wir als von Versicherern unabhängiger Fachversicherungsmakler speziell für die Bauplanungsbranche überprüfen gerne für Euch Euren tatsächlichen Risikobedarf und ermitteln auf dieses Basis gemeinsam mit Euch die für Euch angemessene Deckungssumme. Kommt gerne auf uns zu. Weitere Infos unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung

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