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Was ändert sich 2023 bei Steuern und Finanzen?

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2022

Im kommenden Jahr ergeben sich wieder einige rechtliche Änderungen bei Steuern, Sozialabgaben und auch der Rente. Die pisa Versicherungsmakler GmbH gibt auf Grundlage eines Artikels von AssCompact einen Überblick darüber, auf welche Erleichterungen sich Bauplaner freuen dürfen und in welcher Hinsicht sie mit Mehrbelastungen rechnen müssen. 

Ausgleich der Inflation

Eines der beherrschenden Themen war 2022 die Inflation. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch 2023 nicht ändern. Um die Belastung durch die hohen Inflationsraten abzumildern, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen beschlossen. Manche davon ziehen sich noch bis ins kommende Jahr oder sogar darüber hinaus.

Inflationsausgleichsprämie

Mit der Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen steuer- und abgabefreien Bonus in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Diese Prämie steht bis Ende 2024 zur Verfügung. Deshalb werden sich 2023 viele Arbeitnehmer über die Brutto-wie-Netto-Zuwendung des Arbeitgebers freuen dürfen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt von 10.348 auf 10.908 Euro. Bis zu diesem Betrag muss keine Einkommensteuer entrichtet werden. Ab 2023 fällt demnach erst ab einem Jahreseinkommen oberhalb von 10.908 Euro Einkommensteuer an.

Sparerpauschbetrag

Der seit 2009 nicht erhöhte Sparerpauschbetrag steigt 2023. Der Freibetrag auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden oder auch realisierte Kursgewinne erhöht sich von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 für Ehepaare auf die runden Werte von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro.

Freistellungsauftrag wird automatisch erhöht

Damit der Sparerpauschbetrag ausgenutzt wird, ist es nötig, beim jeweiligen Kreditinstitut, bei dem die Kapitaleinkünfte anfallen, einen Freistellungsauftrag einzurichten. Die meisten Sparer dürfen sich zwar darauf verlassen, dass ihr Freistellungsauftrag automatisch prozentual erhöht wird, wie der Fondsverband BVI mitteilt. Ein kurzer Check der Freistellungsaufträge auf Tagesgeld, Depot und Co. im neuen Jahr schadet jedoch nicht.

Kindergeld,-zuschlag und -freibetrag

Auch Eltern dürfen sich2023 über ein paar Euro mehr auf dem Konto freuen. Es steigen nämlich sowohl Kindergeld, Kinderzuschlag als auch der Kinderfreibetrag. Zum Beispiel steigt das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf je 250 Euro. Bis 2022 gab es erst ab dem vierten Kind 250 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich derweil um knapp 300 Euro auf 3.012 Euro pro Elternteil.

Home-Office-Pauschale

Und auch die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Home-Office-Pauschale steigt: auf einen anzusetzenden Betrag von sechs Euro pro Tag, für maximal 210 Tage (bisher: 120 Tage). Woraus sich allein über die Home-Office-Pauschale ein maximal anzusetzender Betrag von 1.260 Euro ergibt.

Werbungskostenpauschale

Da die Home-Office-Pauschale zu den Werbungskosten zählt, lohnt es sich auch nur, sie anzusetzen, wenn sie zusammen mit den anderen Werbungskosten höher liegt als die Werbungskostenpauschale. Die betrug bis 2022 1.200 Euro. Ab 2023 steigt sie geringfügig auf 1.230 Euro.

Solidaritätszuschlag

Der Soli ist für die meisten Deutschen längst Geschichte; 2023 betrifft er aber weiterhin ein paar Menschen. Aktuell kommt der Soli noch auf Kapitalertragssteuer und die Körperschaftssteuer oben drauf. Aber auch die Top-Verdiener müssen ihn weiterhin entrichten. Bisher kam der Soli ab einer Einkommenssteuer von 16.956 Euro dazu. Ab 2023 steigt diese Freigrenze auf 18.130 Euro.

Weitere Inflationsdämpfer

Auch wenn es sich dabei nicht ausschließlich um steuerliche Vergünstigungen handelt, bringt 2023 noch ein paar Maßnahmen mehr mit sich, die sich inflationsdämpfend für die Verbraucher auswirken sollen. Darunter die Mehrwertsteuersenkung auf Gas, der deutliche Anstieg des Wohngelds und die Einführung des Bürgergelds, das die Nachfolge von ALG II bzw. Hartz IV antritt.

Krankenkassenzusatzbeiträge

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 1,3 auf 1,6%. Den Krankenkassen bleibt es jedoch selbst überlassen, wie und ob sie diese Erhöhung umsetzen. Nicht vergessen: Versicherte, deren Beitrag steigt, verfügen über ein Sonderkündigungsrecht.

Tabaksteuer

2023 steigt die Tabaksteuer. Die Erhöhung setzt sich auch in den kommenden Jahren bis vorerst 2027 sukzessive in kleinen Schritten fort.

Rentenbeiträge

Beschäftigte können ihre Rentenbeiträge ab 2023 voll von der Steuer absetzen. Was bedeutet, dass die Rente dann während der Bezugszeit voll als Einkommen versteuert werden muss. Da das Einkommen im Alter jedoch im Schnitt niedriger ausfällt, dürfte sich diese Änderung für die Mehrheit langfristig auszahlen.

Basis-Rente

Die volle Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen beschränkt sich jedoch nicht nur auf Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern umfasst ebenfalls die Rürup-Rente (Basis-Rente).

Hinzuverdienstgrenze

Aufatmen kann 2023 eine bestimmte Sorte Rentner: Frührentner, die einer Nebentätigkeit nachgehen, dürfen so viel hinzuverdienen wie sie wollen. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro fällt weg.

Bei weiteren Fragen hilft das Team der pisa Versicherungsmakler GmbH gerne weiter.

 

 

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