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Sportunfälle durch Eigenbewegung versichert?

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Immer mehr Personen entscheiden sich für einen aktiven Lifestyle und treiben Sport. Und beim Sport kann man sich verletzen und auch was Dauerhaftes einfangen. Doch was ist ein Unfall überhaupt? Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Sprich: Ein Sportunfall, in der Regel nicht von außen verursacht, ist gar kein Unfall im Versicherungssinne. Mit einem Blick in vor allem ältere Versicherungspolicen wird spätestens nach einem Schadenfall klar, „…sofern die Unfallursache durch eine willensgesteuerte Eigenbewegung ausgelöst wurde, ist ein Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen zu verneinen“. Gut, wer eine „moderne" Unfallversicherung hat, wie es die pisa Versicherungsmakler GmbH mit ihrer Gruppen-Unfallversicherung für die Inhaber bzw. Geschäftsführer von Architektur-, (Bau-) Ingenieur-, Vermessungs- und sonstigen Bauplanungsbüros sowie für deren Mitarbeiter vermittelt. In dem Fall ist „Eigenbewegung" natürlich mitversichert.

Die etwas sonderbar anmutende Bezeichnung „Eigenbewegung“ unterscheidet zwischen Unfallvorgängen durch Fremdeinwirkung und Selbstverschulden. Eine Verletzung durch Eigenbewegung wird also nicht durch eine von außen auf den Körper einwirkende Kraft, sondern durch Reflexreaktion oder typische (falsche) Bewegungen des Körpers hervorgerufen. Nachfolgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:
• Herr W. streckt sich heftig beim Handball spielen, um den Ball zu erreichen.
• Beim Fußballspiel knickt Herr M. von selbst um und reißt sich das Kreuzband.
• Frau S. knickt beim Aussteigen aus dem Bus mit dem linken Fuß um.
• Frau M. stolpert beim Joggen und erleidet einen Bänderriss.
• Herr R. reißt sich durch eine falsche Bewegung die Bänder beim Skifahren.
Laut Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) enthielten etwa 60 Prozent der rund 30 Millionen bestehenden Unfallpolicen nicht den Einschluss der Eigenbewegung, was im Endeffekt bedeuten würde, dass sich mehr als die Hälfte aller Unfallversicherten schlichtweg nicht mehr bewegen sollte. Überspitzt dargestellt.

Gerade Freizeitsportler könnten vor einer bösen Überraschung stehen, sollte die Police keine Eigenbewegung-Deckung aufweisen. Die Unglücksfälle in der Freizeit oder beim Sport weisen ein breites Spektrum von Verletzungsmöglichkeiten auf. Der Verlust eines Beines oder die bleibenden Schäden am aktiven Bewegungsapparat (Muskeln, Sehnen, usw.) wirken sich auf die gesamte Zukunft aus. Dazu zählt nicht nur die Aufgabe des geliebten Sportes, sondern oft auch existenzielle Dinge stehen auf dem Spiel.

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis

Im Jahr 2014 verhandelte das Oberlandesgericht Berlin über den Fall einer Tennisspielerin. Diese knickte bei einem Wettkampf mit einem ihrer Füße unglücklich um, dass dabei sowohl Außen- wie Innenbänder so stark geschädigt wurden, dass sie dauerhafte Beschwerden davontrug. Die private Unfallversicherung weigerte sich, für die Verletzung finanziell aufzukommen, da nachweislich kein von außen auf sie einwirkendes Ereignis zu dem Schaden geführt habe.

In wieweit die private Unfallversicherung für den Schaden aufkommen muss, hängt natürlich immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Hier lohnt es sich ganz besonders, in den Tarifbedingungen auf die Klauseln – hier „Eigenbewegungen“ – zu achten. Die pisa Versicherungsmakler GmbH hilft ihnen dabei gerne weiter.

Sichern Sie sich und ihr Mitarbeiter-Team gegen die (finanziellen Folgen) eines Unfalls ab

Auch abseits der „Eigenbewegungen“ bietet die Gruppen-Unfallversicherung der pisa Versicherungsmakler GmbH einige herausstreichende Merkmale. Über eine Gruppen-Unfallversicherung kann der Inhaber oder Geschäftsführer eines Architektur-, (Bau-) Ingenieur-, Vermessungs- oder sonstigen Bauplanungsbüros sich selbst und sein ganzes Team noch besser gegen die (finanziellen) Folgen eines Unfalls absichern und damit auch einen aktiven Beitrag zu einem guten Arbeitsklima leisten: ein zufriedeneres Mitarbeiter-Team sowie ein Pluspunkt bei der Gewinnung neuer Team-Mitglieder. In Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet die Gruppen-Unfallversicherung Schutz nicht nur bei Arbeits- und Wegeunfällen und im Homeoffice, sondern auch bei Unfällen im Privatbereich – und zwar weltweit und rund um die Uhr. Weiterer wichtiger Pluspunkt: Anspruch auf Leistung bei Invalidität besteht bereits ab einem lnvaliditätsgrad von 1 % (!) entsprechend der Höhe des berechneten lnvaliditätsgrades. Ungeachtet einer Schuldfrage ist man versichert gegen akute (Beispiel: Knochenbruch) und längerfristige (Beispiel: bleibende motorische Einschränkung des Schultergelenks) Folgen eines Unfalls (leichte Invalidität, schwere Invalidität) sowie im Todesfall. Als Unfall gilt hierbei auch, wenn durch eigene erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird bzw. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule durch eigene erhöhte Kraftanstrengung gezerrt werden oder gar zerreißen (kein Meniskus, keine Bandscheibe). Auch Bauch- und Unterleibsbrüche, die durch eigene erhöhte Kraftanstrengung hervorgerufen werden, gelten hierbei als Unfall.

Keine Gesundheitsfragen

Der erste große Vorteil: Es gibt bei bestimmten, fest vereinbarten Versicherungssummen und bei klar definierten, versicherten Personengruppen keine Gesundheitsfragen.

Gruppe gilt ab einer Person

Der zweite große Vorteil: Als Gruppe gilt man hierbei bereits ab einer Person. Weitere Pluspunkte: verlängerte Fristen im Invaliditätsfall, verbesserte Kumulklauseln und eine Mehrleistung ab 70 % Invaliditätsgrad.


Eine Leistung erfolgt zum Beispiel auch bei …

… Wundinfektion als Folge eines Insektenstiches/-bisses
… FSME oder Borreliose in Folge eines Zeckenbisses
… unmittelbare Gesundheitsschäden durch eine Vergiftung
… Gesundheitsschäden durch eigene grobe Fahrlässigkeit
… Gesundheitsschäden durch Entführung/Geiselnahme/Piraterie
… Tauchunfällen (Ersticken/Ertrinken/tauchtypische Körperschäden)


Ergänzte bzw. verbesserte Gliedertaxe

Es gilt eine gegenüber den allgemeinen Bedingungen ergänzte bzw. verbesserte Gliedertaxe:
Leistung bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit ...
... eines Armes 100% (statt maximal 70%)
... einer Hand 100% (statt 55%)
... eines Daumens 30% (statt 20%)
... eines Zeigefingers 20% (statt 10%)
... eines anderen Fingers 15% (statt 5%)
... aller Finger einer Hand 70% (statt 30%)
... eines Beines 100% (statt maximal 70%)
... eines Fußes 100% (statt 40%)
... einer großen Zehe 15% (statt 5%)
... einer anderen Zehe 5% (statt 2%)
... eines Auges 100% (statt 50%)
... des Gehörs (ein Ohr) 40% (statt 30%)
... des Gehörs (zwei Ohren) 100% (statt 60%)
... des Geruchssinns 20% (statt 10%)
... des Geschmacks 20% (statt 5%)
... der Stimme 100% (statt 0%)
... Zeugungsfähigkeit Mann 30% (statt 0%)
... Empfängnis-/Gebärf. Frau (unter 40 Jahre) 30% (statt 0%)


Kostenübernahme

Zusätzlich werden folgende unfallbedingte Kosten übernommen:
Bergungskosten bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Kosmetische OPs bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Kurkostenbeihilfe bis 25.000 € (statt wie üblich 10.000 €)
Medizin. Hilfsmittel bis 3.000 € (statt wie üblich 0 €)
Behindertengerechter Umbau Wohnung/Haus bis 10.000 € (statt wie üblich 0 €)
Lohn-/Verdienstausfall (i.d.R. nicht versichert)
Knochenbruchgeld 300 € (statt wie üblich 0 €)
Schwerstverletzt Sofort bis 15.000 € (statt wie üblich 0 €)

Mehr Infos unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/gruppenunfallversicherung

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